Berlin: Expertenkommission zur Vergesellschaftung stellt Zwischenbericht vor

Berlin: Expertenkommission zur Vergesellschaftung stellt Zwischenbericht vor

Berlin: Expertenkommission zur Vergesellschaftung stellt Zwischenbericht vor
Eine Expertenkommission soll die Verfassungskonformität einer möglichen Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin untersuchen. Copyright: Michael Kauer auf Pixabay

Wie wäre die Vergesellschaftung der Bestände von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen rechtlich möglich? Und zu welchem Preis? Mit diesen Fragen befasst sich das Gremium bis Mai 2023. Jetzt wurde über den Stand der Diskussion informiert.

Agentur

Aus dem Zwischenbericht lässt sich noch kein Rückschluss auf das Votum der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ziehen. Das betonte die Vorsitzende des Gremiums Herta Däubler-Gmelin aus Anlass der Präsentation des Zwischenberichtes. Sie kritisiert, dass in der Woche zuvor Teile des Berichtes der Presse zugespielt worden waren. Die Meldungen dazu lauteten, dass sich eine Mehrheit der Kommission für eine Vergesellschaftung ausspräche. Zur aktuellen Stimmungslage wollte sie sich nicht äußern. „Wir beteiligen uns nicht am Wahlkampf“, betonte sie.

Rechtliche Fragen noch offen

Den derzeitigen Stand der Diskussion fasste das Kommissionsmitglied Florian Rödl zusammen, Jura-Professor an der Freien Universität. Da es sich um juristisches Neuland handelt, sind viele Fragen zum Thema Vergesellschaftung noch nicht beantwortet. Die Meinungsbreite in der Kommission mit ihren 13 Mitgliedern sei groß, betonte er. Aber es sei auch nicht alles streitig. Florian Rödl machte zu Beginn seiner Ausführungen klar: Die Frage, wie so ein Gesetz aussehen könne, sei in dem gegebenen Zeitrahmen nicht zu lösen, man aber ein Bild gewinnen. „Wir werden gewisse Hinweise geben können.“

Mitglieder der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin: Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Dr. Florian Rödl. Copyright: Mara Kaemmel

„Kompetenz zur Regelung einer Vergesellschaftung“

Die Kommissionsmitglieder haben sich insbesondere mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes befasst, der eine Überführung von Grund und Boden zum Zweck der Vergesellschaftung vorsieht – auf Basis eines Gesetzes, das die Entschädigung regelt. Dieser Paragraph wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Da die Vergesellschaftung der konkurrierenden Gesetzgebung unterliege, besitze das Land Berlin die Kompetenz zur Regelung einer Vergesellschaftung für Grundstücke in Berlin. Allerdings ist in der Berliner Verfassung eine Vergesellschaftung nicht vorgesehen. Eine Verfassungsänderung würde dieses Problem lösen.

Einigkeit herrsche in der Kommission zur Frage, ob der Gegenstand Grund und Boden wohnbebaute Grundstücke erfasse. „Die Kommission ist der Auffassung, dass sie dem Sozialisierungsgegenstand in jedem Fall unterfallen“, betonte Florian Rödl. „Grund und Boden meint genau das.“

Aktueller Stand: Keine Entschädigung zum Verkehrswert

Konsens herrsche auch in der Frage der Entschädigung. „Wenn der Landesgesetzgeber auf Artikel 15 zurückgreifen kann, hat er größere Gestaltungsfreiheit als bei Artikel 14.“ Wie groß diese Gestaltungsfreiheit sei, darüber gingen die Meinungen auseinander, aber größer jedenfalls als unter der Eigentumsgarantie nach Artikel 14. Daher werde in der Kommission  nicht die Meinung geteilt, dass zum Verkehrswert entschädigt werden muss. „Mehr ist es nicht, aber auch nicht weniger.“

Identifizierung von Beständen sehr schwierig

Ein dritter schwieriger und spannender Punkt ist die Frage nach der Willkür des Staates. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen zielt auf die Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen ab. Daraus ergebe sich ein Problem der Gleichbehandlung. „Die Frage ist, wie diese Bestände eindeutig gerechtfertigt identifiziert werden können.“ In der Sitzung im November sei klar geworden, wie schwierig diese Bestände zu ermitteln seien. „Das muss dann der Gesetzgeber machen, wenn er sich dazu entschließt.“ Insofern sei er auch froh, dass die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bislang keine Grundbuchdaten übermittelt habe. So habe man sich im Detail noch nicht mit dieser Frage befassen können.

Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen sehen sich bestätigt

Die Vertreter der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen sehen ihre Position durch den Zwischenbericht bestätigt: Berlin darf enteignen. Deren Sprecher Achim Lindemann erklärte mit Blick auf die Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar 2023: „Wer jetzt nicht enteignet, kann Berlin nicht regieren.“ Dagegen warnte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Unabhängig von diesen offenen Fragen steht aber eines fest: Ideologische Utopien wie Enteignungsideen untergraben das gesellschaftliche Vertrauen in unsere demokratischen Grundpfeiler, wie die Verlässlichkeit von Investitionen in neue Wohnungen – und sie schaffen keinen zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum.“ Es sei bezeichnend, dass die Akteure nicht zumindest parallel alles dafür tun, schnell mehr neue Wohnungen in Berlin errichten zu können. „Es offenbart sich eine destruktive Ideologie, der es im Kern schlicht um eine völlig andere Gesellschaftsform geht. Koste es, was es wolle.“

In der Realität werden echte Lösungen gebraucht, für mehr bezahlbarem Wohnraum, für mehr Sozialwohnungen. „Nicht umsonst gibt es sowohl auf Bundesebene als auch auf Berliner Landesebene und weiteren Bundesländern Bündnisse für bezahlbaren Wohnraum, deren Ziele und Ergebnisse keine Luftschlösser bleiben dürfen.“             

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