Dresden bekommt ein Hochhausleitbild

Dresden bekommt ein Hochhausleitbild

Dresden bekommt ein Hochhausleitbild
Foto: shutterstock.com / hfzimages

Die Stadtverwaltung hat die in der Schweiz ansässige Eckhaus AG Städtebau Raumplanung beauftragt, ein Leitbild für hohe Häuser in der sächsischen Landeshauptstadt zu entwerfen. Auch die Bürger können sich in den Prozess einbringen. 

Agentur

Seit dem 1. Mai 2019 arbeitet Städtebauer Christian Blum aus dem Büro Eckhaus AG Städtebau Raumplanung in Zürich im Auftrag des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften an einem Hochhausleitbild für Dresden. Christian Blum und seine Mitarbeiter werden unterstützt durch den Architekturhistoriker Christoph Schläppi.

Hochhäuser müssen das Stadtbild bereichern

„Die naturräumliche Schönheit des Elbtals, das Zusammenspiel von Stadt und Landschaft, die Silhouette der Stadt machen Dresden aus. Seit Jahrhunderten inspirieren sie Künstler. Menschen aus aller Welt sind zu Gast. Für uns als Stadtplaner ist dies Verpflichtung und Verantwortung“, sagt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.

„Heute wenden sich Bauherren an uns, die auf ihrem Grundstück ein Hochhaus bauen wollen. Wir wollen es aber nicht dem Zufall überlassen, welches Bauvorhaben an uns herangetragen wird, sondern erarbeiten ein Hochhausleitbild. Wenn wir ein Hochhaus zulassen, muss dieses qualitätsvoll sein und das Stadtbild bereichern. Mit den Dresdnerinnen und Dresdnern wollen wir darüber in einen Dialog treten. Zum Schluss wird der Stadtrat über das Hochhausleitbild befinden“, beschreibt Schmidt-Lamontain den Prozess.

Bekannte Hochhäuser in Dresden

Laut sächsischer Bauordnung gelten Gebäude ab 22 Metern als Hochhäuser. Das bedeutet etwa achtgeschossige Bauwerke. In Dresden erreichen 347 von mehr als 60.000 Gebäuden diese Höhe. Zwei Drittel, exakt 232 davon, sind etwa 26 Meter hohe Zehngeschosser. Erst Häuser ab 30 Meter heben sich so ab, dass sie Einfluss auf die Umgebung und Sichtbeziehungen nehmen. Zum Vergleich: Der Rathausturm misst 100 Meter, die Frauenkirche erreicht 91 und die Yenidze 62 Meter.

Als das älteste Bürohochhaus in der Stadt gilt jenes am Albertplatz. Der 37 Meter hohe Stahl-Skelettbau wurde 1929 errichtet und steht als eines der wenigen erhaltenen Gebäude der Dresdner Vorkriegsmoderne unter Denkmalschutz. Sechs Jahre zuvor entstand der 48 Meter hohe Ernemann-Turm. Ab Mitte der 1960er-Jahre prägten sogenannte Punkthochhäuser die Silhouette Dresdens. In der Regel haben sie 12 bis 17 Geschosse. „Nach dem Generalbebauungsplan von 1967 war um die Innenstadt ein Kranz von Hochhäusern geplant, einige davon wurden auch gebaut“, sagt Torsten Kulke von der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V.

Heftige Diskussionen in der Vergangenheit

Nach 1990 legte Dresden wieder Wert auf die Silhouette und die Sichtbeziehungen. Leidenschaftliche Auseinandersetzungen gab es beispielsweise, als Hamburger Investoren einen 90 Meter hohen Turm für ihr World Trade Center planten und selbst den Vergleich zur Frauenkirche, die damals noch nicht wieder aufgebaut war, vorlegten. Als Kompromiss „schrumpfte“ der Turm um 30 Meter.

Im Januar 1994 lag der Entwurf einer „Satzung über den Schutz der historischen Innenstadt und der historisch geprägten Stadtsilhouette“ vor. In ihm wurden unter anderen die beiden Hochhausscheiben an der Carolabrücke (eine ist davon abgerissen), die Zehngeschosser in der Johannstadt, die 15- beziehungsweise 17-geschossigen Gebäude an der Grunaer Straße und dem Wiener Platz ausgewiesen. Allein: Die Satzung wurde nie beschlossen.

In 3 Schritten zum Dresdner Hochhausleitbild

Nun hat die Stadt einen neuen Anlauf genommen. Die Arbeit am neuen Dresdner Hochhausleitbild vollzieht sich dabei in drei Schritten:

  1. Sie beginnt mit einer Analyse des Genius Loci Dresdens. Bauliche Charakteristika werden dabei herausgearbeitet, wie auch Aura und Atmosphäre der Stadt.
  2. Im zweiten Schritt werden Ausschluss- und Eignungsräume für Hochbauten identifiziert. „Die Planer werden untersuchen, in welchen Räumen Hochbauten grundsätzlich denkbar sind, und in welchen Räumen sie ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind sie vor allem, wenn sie die Blickbeziehung in die Altstadt stören“, erläutert Schmidt-Lamontain.
  3. Im letzten Schritt wird ein Qualifzierungshandbuch erarbeitet. Es wird dem Stadtplanungsamt Qualifizierungskriterien an die Hand geben, mit denen eventuelle Hochausprojekte beurteilt und qualifiziert werden.

Die Bürger können sich in den Prozess einbringen. Jeder dieser Arbeitsschritte wird durch eine öffentliche Dialogveranstaltung begleitet. Dazu wird gesondert einladen.

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