Mietendeckel – „der Irrweg geht weiter!“

Mietendeckel – „der Irrweg geht weiter!“

Mietendeckel – „der Irrweg geht weiter!“
Dr. Wulff Aengevelt, Quelle: AENGEVELT IMMOBILIEN

Ein Kommentar von Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter von AENGEVELT IMMOBILIEN, zum Mietenstopp für die Stadt Berlin.

Agentur

Das Land Berlin plant einen auf fünf Jahre befristeten “Mietendeckel“, also eine Nichterhöhung der Mieten, für alle nicht preisgebundenen Wohnungen in Berlin. Dazu soll bereits am 18. Juni ein Eckpunktepapier der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, im Berliner Senat beschlossen werden und bis Ende August ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen.

Und dass, obwohl seitens Rechtsexperten weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass sich das Land Berlin damit widrigerweise über die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinwegsetzt, der in § 566d des Bürgerlichen Gesetzbuches die Miethöhe abschließend geregelt hat.

Bethge Rechtsanwälte weisen in einer Pressemitteilung außerdem darauf hin, dass der Mietendeckel auch bei Neuvermietungen gelten soll und zudem „Mieterhöhungen nach Modernisierungsarbeiten anzeige- und teilweise genehmigungspflichtig“ und „Verstöße als Ordnungswidrigkeiten behandelt und mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden sollen“.

Damit ist der Mietendeckel nicht nur eine rasante Steigerung der auf Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse, sondern er ist nachweislich genauso untauglich, um Wohnraum für breite Kreise bezahlbar zu machen.

Vielmehr würde ein Mietendeckel zu einem deutlichen Investitionsrückgang führen, und zwar sowohl in den Wohnungsneubau, als auch in die Bestandsanierung. Wer wissen will, welche Folgen das hätte, muss sich nur Fotos von großen Teilen der Ostberliner Wohnungsbestände um 1990 anschauen, falls er keine eigenen Erinnerungen und Erfahrungen mit rigider staatlicher Wohnungs- und Mietenpolitik hätte.

Statt endlich einzusehen, dass erschwingliches Wohnen für breite Mieterkreise allein durch nachhaltig konsequente Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Angebotes möglich wird, wird mit solchen “Nebelkerzen“ Ideologie statt sozialverträglicher Volkswirtschaft betrieben!

Denn weder Mietendeckel, Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und schon gar nicht ständige Grunderwerbsteuererhöhungen – auch hier „glänzte“ Berlin 2007 als “Pionier“ mit der bundesweit ersten Erhöhung - bauen eine einzige neue Wohnung.

Vielmehr hält gerade in wirtschaftlich prosperierenden Wachstumsregionen die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung an und führt zur steigenden Wohnungsnachfrage. Ohne die seit Jahren überfällige markante Erweiterung des dortigen Wohnungsangebotes verschärft sich zwingend die Angebotsknappheit mit der Folge, dass Haushalte mit geringeren oder mittleren Einkommen zunehmend mit Besserverdienenden um die gleiche Wohnung konkurrieren. Dies benachteiligt vor allem breite, finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsschichten!

Deshalb: Schluss mit der populistischen Irreführung von Wählern und Konsumenten! Was stattdessen in den Wachstumsregionen dringendst benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, wohungsbaubeschleunigendes Planungs- und Baurecht und die Bereitstellung wohnungsbaupreisgerechter Grundstücke und Areale seitens der öffentlichen Hand.

Statt mit von vornherein absehbar versagenden und damit denkbar falschen Regulierungsmechanismen den vorhandenen, deutlich zu knappen Bestand zu verteilen, zu verstaatlichen und zugunsten staatlicher Regulierung immer weiter der Marktwirtschaft zu entziehen, müssen Kommunen, Länder und Bund in den betroffenen Städten und Regionen in enger Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft auf eine zügige und nachhaltige Angebotserweiterung vor allem in den miet- und kaufpreisgünstigen Wohnsegmenten hinwirken, u.a. durch Förderung gezielter Bestandsertüchtigung sowie einer nachhaltigen Ankurbelung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Wohnungsneubaus. Dass dieser Prozess sozial ausgewogen sein muss, ist Basis des gesellschaftlichen Konsenses.

Zu den Maßnahmen gehören z.B. die bauverpflichtete Bereitstellung von betont günstigem Wohnbauland mit Festlegung der Mietergruppen und Mietpreisspannen und mit temporär begrenzten mietzielgruppenspezifisch und/oder regional bzw. fertigstellungsdifferenziert erhöhten Abschreibungen.

Nach jahrelangen wohnungsbaupolitischen Fehlsteuerungen ist Dirigismus der definitiv falsche Weg - deshalb: Wohnungsbau statt Stillstand und Abgrund!

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