Der ehemalige Militärflugplatz Großenhain soll zu einem bedeutsamen Industrieareal mit Potential für Großansiedlungen entwickelt werden. Das Projekt kommt gut voran. Zuletzt wurde eine wichtige Absichtserklärung unterzeichnet und über den Bebauungsplan entschieden.
Der Freistaat Sachsen, die Stadt Großenhain und der Landkreis Meißen haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, die unter Federführung der Staatskanzlei in Abstimmung mit den zuständigen Fachministerien erarbeitet worden ist und einen im November 2022 zwischen dem Freistaat und der Stadt Großenhain abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Bebauungsplangebietes ergänzt. Die Erklärung passt sich zugleich in die Strategie der Staatsregierung ein, die Entwicklung solcher Flächen und Standorte voranzutreiben, die von besonderer industrie- und wirtschaftspolitischer Bedeutung für den Freistaat Sachsen sind.
Konversion eines Militärflugplatzes zum Industriestandort
In Großenhain entstehen 145 Hektar bebaubare Industriefläche. Es handelt sich damit um eine der größten zusammenhängenden Industrieansiedlungsflächen in Ostdeutschland. Dem Areal kommt somit eine besondere Bedeutung für eine größere Ansiedlung zu.
- 1913 Baubeginn des Militärflugplatzes
- 1918/19 Reichswehrfliegerhorst Großenhain
- 1920 Auflösung des Fliegerhorstes gemäß Versailler VErtrag
- 1934 Ausbau zum modernen Militärflugplatz
- 1945 Übernahme durch russische Streitkräfte
- 1993 Ende der militärischen Nutzung
- 1996 Verkehrslandeplatz für Kleinflugzeuge
- ab 1997 Teilfläche wird zu Industrie- und Gewerbegebiet entwickelt
- 2012 Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung der restlichen Flächen geschlossen
Mit der Absichtserklärung unterstreichen die Beteiligten den Willen, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, die Stadt Großenhain als zuständige Gemeinde bei den infrastrukturellen Herausforderungen zu unterstützen, die mit einer Großansiedlung einhergehen würden. Dies betrifft insbesondere die Förderung von Investitionen im Bereich des Kindertagesstätten- und Schulhausbaus, die beim Zuzug von Arbeitnehmern und deren Familien erforderlich werden, sowie die verkehrliche Entwicklung im Bereich Straße und öffentlicher Personennahverkehr.
Der Freistaat Sachsen, der Eigentümer der Fläche ist, engagiert sich bereits seit mehreren Jahren für die Erschließung des Areals in Großenhain als Industriegebiet. So sind kontaminierte Teilflächen des einstigen Flugplatzgeländes bereits mit Millionenaufwand (es ist die Rede von bis zu 35 Millionen Euro) saniert worden. Ganz verschwinden soll der Flugplatz nicht. Geplant ist, einige Flugzeughallen sowie ein auf dem Gelände befindliches Fliegerdenkmal zu erhalten.
Industriestandort in Großenhain bietet Potentiale für Großansiedlungen
Staatskanzleichef Oliver Schenk betonte: „Investitionen und Ansiedlungsentscheidungen in der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig es ist, Flächenvorsorge auch für Großvorhaben zu treffen. Wenn wir solche Flächen haben und grundlegende Vorarbeiten bereits erledigt sind, die Investoren also schnell loslegen können, ist das natürlich ein großes Plus. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir in Großenhain gemeinsam so weit gekommen sind.“
Der Großenhainer Oberbürgermeister Sven Mißbach sagte: „Ich vertraue auf die Unterstützung des Freistaates und des Landkreises, damit wir einem Investor auch die erforderlichen Rahmenbedingungen bieten können. Die Absichtserklärung ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Stadtrates über den Bebauungsplan am 14. Dezember 2022.“