Politik: Verbände kritisieren Novelle des Baugesetzbuches

Politik: Verbände kritisieren Novelle des Baugesetzbuches

Politik: Verbände kritisieren Novelle des Baugesetzbuches
Quelle: geralt/Pixabay

Es soll den Bauturbo bringen. Die Novelle passierte das Bundeskabinett und geht nun in den Bundestag. BFW, IVD und GdW äußern Kritik. IMMOBILIEN AKTUELL fasst diese zusammen.

Agentur

Das „Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen bewertet es als nicht weitgehend genug. „Der § 246e ist der zentrale und wichtigste Baustein der Gesetzesnovelle, für den wir uns in den vergangenen Wochen starkgemacht haben. Zum ersten Mal sind Kommunen in der Lage agil und schnell auf lokale Bedarfe reagieren zu können. Sie können jetzt durch planungsrechtliche Erleichterungen für ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv werden, um gegen den Wohnungsmangel anzugehen. Diese Vorschrift sollte ausgeweitet werden. Unsere grundsätzliche Kritik an der Baugesetzbuchnovelle bleibt bestehen“, betont BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich in Berlin. „Klein-klein können wir uns nicht mehr leisten. Der Bau-Turbo muss sich durch alle Regelungen ziehen und darf nicht befristet sein.

Die Baugesetzbuchnovelle enthalte weitere neue, zum Teil kleinteilige Regelungen, die in der Summe nicht dazu beitragen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. „Der stärkere Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung führt zu einer größeren Regelungsdichte, die die Komplexität und Bürokratie erhöht. Die Hürden für bezahlbares Bauen und Wohnen werden tendenziell eher erhöht als abgebaut“, so Andreas Beulich. Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD, legt den Finger in eine andere Wunde: der Zeit. Nach der großen Ankündigung des Gesetzentwurfes habe es ein Jahr gedauert, bis ein Ergebnis zu sehen sei. „Deutschland befindet sich in der Wohn-Krise, die Politik muss schneller handeln.“ Positiv bewertet sie, dass die Regierung den Vorschlag aufgenommen hat, Aufstockungen und Anbauten vom Umwandlungsverbot auszunehmen. „Insgesamt ist es aber eine echte Fehlentscheidung, am Umwandlungsverbot in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten festzuhalten. Die Länder sollen hiervon bis Ende 2027 Gebrauch machen können. Damit wird es Mietern weiterhin unmöglich gemacht, die Wohnung, in der sie leben, zu kaufen. Die Regelung bleibt eine echte Eigentumsverhinderungsregelung, mit dem der Zweck des Wohnungseigentumsgesetzes konterkariert wird.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. begrüßt vor allem die Aufnahme des § 246e BauGB-E. „Ein nochmaliges Scheitern im parlamentarischen Verfahren wäre nicht endschuldbar“, warnt Verbandspräsident Axel Gedaschko, der in dem Gesetzentwurf den „notwendigen, deutlichen ‚Ruck‘ für den Wohnungsbau“ nicht sieht. „Die im Entwurf vorgesehenen Vereinfachungen werden wirkungslos, wenn gleichzeitig neue Anforderungen in Form von zusätzlichen Prüfungen und Nachweisen gestellt werden.“ Von zentraler Bedeutung sei beispielsweise für die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Deutschland, dass die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt werde. „Konkret muss den Baubehörden die Entscheidung für das bezahlbare Bauen erleichtert werden. Dazu sollte eine Generalklausel im Baurecht eingeführt werden, so wie sie auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht. Dort bestimmt die Generalklausel zugunsten von beispielsweise Windrädern, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Genau das muss auch für den Wohnungsbau gelten und der Politik mindestens genauso wichtig sein, wie der bevorzugte Bau von Windrädern.“