Die wichtigste Neuerung: Das Segment verwendet als Überbegriff nicht mehr den Terminus Wohnen. Und: Apartmentservice zeigt in seinem Jahresbericht, dass das Nischensegment sich weiter positiv entwickelt.
Die neue Charta der Apartment-Konzepte ist fertig: 2014 war die erste entwickelt worden, die Abtrennung zum klassischen Wohnungsmarkt aber nicht mehr konkret genug. „In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte mit teilweise sehr emotional geführten Debatten konnte die bisherige Variante nicht mehr die aktuelle Konzeptvielfalt für eine baurechtliche Einschätzung hinreichend darstellen“, sagt Anett Gregorius, eine der Initiatorinnen der Charta, Gründerin und Geschäftsführerin von Apartmentservice. „Auch rückte dadurch unser Ziel in die Ferne, dass Serviced Apartments begrifflich in die Baunutzungsordnung aufgenommen werden.“
Eine Gruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten arbeitete intensiv an einer Neuversion. Die bisherige große Klammer des Temporären Wohnens entfällt, das Segment der Serviced Apartments trennt sich damit ganz klar baunutzungsrechtlich von der ‚Schublade‘ Wohnen ab. „Auch die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen wird wegen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben“, so Anett Gregorius. Sowohl Living Apartments als auch Serviced Apartments richten sich damit an Menschen, die für eine begrenzte Zeit ein Unterbringungsangebot benötigen und hier nicht auf dem traditionellen Wohnungsmarkt suchen und fündig werden. Dazu gehören beispielsweise Geschäftsreisende, Projektarbeiter, Touristen oder Studenten. „Unser mittelfristiges Ziel bleibt, dass die Begrifflichkeiten der verschiedenen Apartmentkonzepte in die deutsche Baunutzungsverordnung aufgenommen werden – diese soll den neuen Lebens- und Reiseformen entsprechen.“ Zugleich wolle man sich noch klarer von kleinteiligen, semiprofessionell geführten Angeboten distanzieren, die dem Thema Wohnraumzweckentfremdung unterliegen.
Hier noch Fakten zur Charta:
- Für den gewerblichen Teil stehen die Serviced Apartments mit ihren beiden Betriebsmodellen Serviced Apartmenthaus und Aparthotel. Beide unterscheiden sich in den Apartmentgrößen, dem gebotenen Servicegrad sowie Art und Umfang der Gemeinschaftsflächen.
- Die dritte Betriebsform sind Co-Living-Produkte, die im Rahmen eines Beherbergungsvertrages agieren.
- Alle gewerblichen Produkte unterliegen einem Beherbergungsvertrag mit Bruttoraten, der alle Nebenkosten und -leistungen inkludiert. Sie sind umsatzsteuerpflichtig, werden betrieben und sind vollausgestattet bei ausgewählten, begrenzten bis kompletten Services.
- Die Aufenthaltsdauer startet bei einer Nacht und ist auf maximal sechs Monate beschränkt.
- Der wohnwirtschaftliche Bereich beginnt im Übergang zu Co-Living-Apartments – wenn diese auf Basis eines Wohnungsmietvertrages und damit umsatzsteuerfrei auf dem Markt angeboten werden.
- Zu den weiteren Living-Apartment-Modellen gehören Studenten-, Mikro- und Seniorenwohnen. Die Mietdauer beträgt hier mindestens drei Monate, dies häufig aber nicht immer auf Basis einer Nettokaltmiete. Der Grad der Möblierung und der Services schwankt deutlich.
Die Keyzahlen zeigen für die Serviced Apartments einen positiven Trend. Die Auslastung beispielsweise lag mit 82 Prozent 2023 deutlich über dem Vor-Pandemie-Niveau. „Mehr als jede zweite Buchung fand im letzten Jahr im Bereich von ein bis sechs Nächten statt – das ist ein Rekord und zeigt, dass selbst in der weiter Longstay-fokussierten und besonders schlanken Betriebsform der Serviced Apartment-Häuser der Shortstay zu einer wichtigen Umsatzsäule avanciert ist“, sagt Anett Gregorius, die mit ihrem Beratungsunternehmen Apartmentservice den einzigen Marktbericht Deutschlands für Serviced Apartments erstellt. Lukrative Margen und die Bedarfe für Kurzzeitaufenthalte seien zwei der Gründe für die Stärkung der Kurzzeitaufenthalte.
Jahres-ADR stieg im Jahr 2023 um fünf Euro
Die Jahres-ADR (Average Daily Rate) stiegt um fünf Euro auf 89 Euro, in den ersten neun Monaten lag der Wert sogar bei kumulierten 104 Euro. „Der Markt akzeptiert die gestiegenen Raten durch erhöhte Kosten bei beispielsweise Personal und Energie“, so Anett Gregorius. Geschäftsreisen kommen nicht so stark wieder in Fahrt, die Unternehmen agieren sehr preissensibel. Die hier fehlenden Umsätze werden über die touristische Nachfrage kompensiert. „Dazu kommen Unternehmen, die wegen angespannter Wohnungsmärkte nationale und internationale Fachkräfte in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit in Serviced Apartments unterbringen.“
Hybridmarken als Antwort auf neuen Markt
Auf die sich ändernden Marktgegebenheiten reagieren viele Anbieter mit Hybridmarken. Bedeutet: Involvierung von F&B-Angeboten oder Zimmer-Apartment-Mix-Konzepte mit Gemeinschaftsküchen. „Als Treiber gelten hier Akteure wie Smartments mit der neuen Marke Connect, der Adina-Mutterkonzern TFE mit MM:NT oder Co-Living-Brands wie The Base von TheBaseFol Group und Lyf von Ascott“, so Anett Gregorius.
Trotz der guten Zahlen: Die Stimmung ist gedämpft. 73 Prozent der Befragten blicken positiv oder sehr positiv auf die Entwicklung des Gesamtmarktes in Deutschland. Anfang 2023 lag dieser Wert noch bei 96 Prozent. „Das Serviced-Apartment-Segment bleibt durch den verlässlichen Doppelfaktor aus touristischer und klassischer Geschäftsreise-Nachfrage stark begehrt. Zugleich zeigen sich die Akteure wendig und flexibel und finden derzeit wieder neue Antworten auf Immobilien- und Nachfrage-Trends.“