Berlin legt vier neue Städtebaufördergebiete fest

Berlin legt vier neue Städtebaufördergebiete fest

Berlin legt vier neue Städtebaufördergebiete fest
In Berlin werden neue Gebiete in das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere aufgenommen. Copyright: André auf Pixabay

Berlin verfügt über vielfältige Zentren, die wesentlich für die Versorgung und Lebensqualität der Berliner in ihren Kiezen sind. Hier kaufen die Hauptstädter ein und finden sie Räume für Freizeit, Erholung und ein Zusammenkommen in der Nachbarschaft. Einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung dieser Zentren leistet das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere, für das jährlich rund 45 Millionen Euro an Mitteln des Bundes sowie des Landes Berlin zur Verfügung stehen. In dieses Programm werden ab 2025 vier neue Gebiete aufgenommen.

Agentur

Senator Christian Gaebler: „Die Stärkung der Berliner Zentren ist eine wichtige Aufgabe, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen engagiert wahrnimmt. Mit der Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere können weitere Stadtteilzentren in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf finanzielle Mittel aus der Städtebauförderung erhalten. Damit werden sie stabilisiert und erfahren eine klimaresiliente Gestaltung. Durch neue soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Nutzungen sowie attraktive Plätze und Grünflächen steigt die Attraktivität für die Bewohnerinnen und Bewohner.“

DIESE vier Gebiete werden neu ins Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere aufgenommen

Auf Basis eines Auswahlverfahrens, in dessen Rahmen acht Berliner Bezirke 14 potentielle neue Fördergebiete vorgeschlagen hatten, wurden vier Gebiete für eine Aufnahme in das Förderprogramm ausgewählt:

Helle Mitte (Marzahn-Hellersdorf)

Unter Einbindung der Akteure vor Ort soll Leerstand beseitigt und der Standort vor allem im Bereich Gesundheit gestärkt werden. Investitionen sollen in attraktive öffentliche Räume und Grünverbindungen fließen, ebenso wie in öffentliche Einrichtungen und soziale Infrastrukturen. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden dabei mitgedacht. Ziel ist die Stabilisierung dieses Zentrums, auch vor dem Hintergrund des Neuen Stadtquartiers Gut Hellersdorf mit 1.500 Wohneinheiten.

Brunnenstraße Nord (Berlin-Mitte)

Die Erdgeschosszonen sollen belebt und attraktive Orte geschaffen werden, die einladen sich aufzuhalten und zu verweilen. Geplant sind unter anderem Pop-Up-Stores und ein Geschäftsstraßenmanagement. Das Quartier soll besser mit dem Volkspark Humboldthain und dem Technologie Park Humboldthain vernetzt werden. Neue attraktive Grün- und Freiflächen sollen gestaltet werden, auch durch ein Hof- und Begrünungsprogramm.

Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) 

Der Gewerbeflächenleerstand soll durch eine Profilierung des Standorts beseitigt werden. Hierzu werden ergänzende soziale, kulturelle sowie Verwaltungs- und Bildungsangebote entstehen, wie zum Beispiel eine Bezirkszentralbibliothek. Die Aufenthaltsqualität der Straßen und Plätze wird verbessert, auch indem zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel durchgeführt werden und Wasser und Grün mehr Gewicht in der Gestaltung erhalten.

Zehlendorf Mitte (Steglitz-Zehlendorf)

Die öffentlichen Flächen vor allem in den Bereichen Rathausumfeld und Umgebung des Bahnhofs werden unter Beachtung der Anpassung an den Klimaschutz attraktiver gestaltet. Die Nutzbarkeit der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr soll verbessert werden. Mit attraktiven und gut nutzbaren öffentlichen Räumen soll dem Leerstand im Einzelhandel entgegengewirkt werden.

Was als nächstes passiert

In einem ersten Schritt werden nun von den Bezirken sogenannte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte erstellt, die sektorenübergreifend die Situation im Quartier analysieren und Ziele sowie notwendige Maßnahmen bestimmen. Hierbei wird eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Diese Konzepte sind Voraussetzung für die endgültige Aufnahme in die Städtebauförderung, mit der Bund und Land die Zentren unterstützen.

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