Am 21. März 2023 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Sie umfasst 12,5 Millionen Euro und soll thüringische Wohnungsunternehmen bei der Herrichtung von derzeit ungenutztem Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.
„In den vergangenen Jahren sind viele Menschen vor Krieg oder Verfolgung geflohen und haben bei uns Schutz gesucht. Sie gut zu versorgen und unterzubringen, ist ein gesellschaftlicher Kraftakt. Um die gute Unterbringung Geflüchteter in den Kommunen sicherzustellen, stellen wir über eine neue Förderrichtlinie 12,5 Millionen Euro zusätzlich bereit. Damit können schnell und unkompliziert bis zu 2.500 Wohnungen – insbesondere für ukrainische Geflüchtete – hergerichtet werden“, sagte Thüringens Bauministerin Susanna Karawanskij im Zuge einer Pressekonferenz, die vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie vom vtw Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ausgerichtet wurde.
Zielstellung: kontinuierliche Bereitstellung von Wohnraum
Der Direktor vom Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Frank Emrich: „Die Wohnungsunternehmen in Thüringen sind entschlossen, weitere Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Durch das Programm wird die spürbare Bereitschaft unterstützt und beschleunigt. Weil viele Unternehmen schon vor Monaten begonnen haben, leerstehende Wohnungen herrichten zu lassen, rechne ich bereits in wenigen Wochen und bis zum Ende des Jahres mit der kontinuierlichen Bereitstellung von neuem Wohnraum für Geflüchtete.“
Das Kabinett hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 festgelegt, im Ressortbereich des TMIL ein entsprechendes Förderprogramm aufzulegen, mit dem die Wohnungsunternehmen bei der Herrichtung von derzeit ungenutztem Wohnraum für die zukünftige Unterbringung des Personenkreises der sogenannten „Rechtskreiswechsler“ unterstützt werden können. Damit wird der Personenkreis bezeichnet, der aus dem Wirkungskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis der Sozialgesetzgebung gewechselt ist.
Das regelt die Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie
Das TMIL hat mit der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie nun die Grundlage des Förderprogramms erarbeitet. Unter schnellstmöglicher Durchführung der notwendigen Abstimmungen und dem Einholen aller erforderlichen Zustimmungen konnte die Richtlinie am 28. Februar 2023 schließlich unterzeichnet werden. Die Richtlinie wurde am 20. März 2023 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Umsetzung der Förderung erfolgt in einem einfachen Verfahren durch die Thüringer Aufbaubank als Antrags- und Bewilligungsstelle. In Kürze können die Anträge bei dem Geldinstitut eingereicht werden.
Überblick über die wesentlichen Richtlinieninhalte und Eckpunkte des Programms:
- Programmziel ist die kurzfristige Herrichtung von rund 2.500 Wohnungen durch Wohnungsunternehmen im Jahr 2023.
- Dieser Wohnraum wird vorrangig für wohnungssuchende Rechtskreiswechsler und nachrangig – bei drohendem Leerstand – im Einzelfall auch zur Unterbringung von Asylsuchenden beziehungsweise Asylbewerbern zur Verfügung gestellt.
- Eine ortsübliche infrastrukturelle Anbindung der Wohnungen (ÖPNV, Schule, Kita, Versorgungseinrichtungen) muss gewährleistet sein.
- Die Förderung erfolgt pauschaliert in Höhe von 5.000,00 Euro je herzurichtender Wohnung.
- Zuwendungsempfänger und damit antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen als Eigentümer der zu fördernden Wohnungen, die in Thüringen Wohnraum vermieten.
- Antragsschluss ist der 31. August 2023.
- Gefördert werden können alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden.
- Zur besseren Steuerung der Wohnungssuchenden soll durch die Antragsteller vor Antragsabgabe eine Abstimmung mit den für Asyl- und Sozialhilferecht örtlich zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen und diese sollen auch nach Herrichtung der Wohnungen Kenntnis über die zur Vermietung/Belegung bereitstehenden Wohnungen erhalten.