Das über vier Hektar große Grundstück der Jutespinnerei „VEB Texafol“ soll mitsamt seiner denkmalgeschützten Fabrikgebäude unter anderem in Wohnraum umgewandelt werden. Was über das Vorhaben im Leipziger Ortsteil Neulindenau bislang bekannt ist.
An der Lützner Straße am östlichen Ufer des Karl-Heine-Kanals in Leipzig befindet sich der Gebäudekomplex der ehemaligen Jutespinnerei Tränkner & Würker Nachfahren. Die Fabrik wurde 1896 errichtet und hier wurden Verpackungsmaterialien und Hochdruckpressfäden hergestellt. Zu DDR-Zeiten war das Unternehmen als VEB Jutespinnerei Texafol bekannt, nach der Wende wurde es in Texafol Leipzig GmbH umbenannt. Das Unternehmen konnte sich in der Nachwendezeit nur kurz halten. Seit 1990 steht der Gebäudekomplex leer. Weil die historischen, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude bereits verfallen, besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Leipziger Textilbetrieb „VEB Texafol“ soll teilweise zu Wohnquartier werden
Die damalige Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau schlug entsprechend 2019 vor, einen neuen Bebauungsplan für das etwa 4,4 Hektar große, brachliegende Gelände zwischen Karl-Heine-Kanal, Wieprecht- und Lützner Straße aufzustellen. Das ist geschehen, doch seitdem ist vor Ort nicht viel passiert. Nun möchte der Eigentümer der Produktionshallen des Textilbetriebs ein attraktives Wohngebiet mit rund 120 Wohnungen und Gewerbe auf seiner knapp 20.000 Quadratmeter großen Teilfläche bauen.
Im Inneren der Hallen ist dafür eine ergänzende Neubebauung vorgesehen, die Fassaden werden denkmalgerecht aufgearbeitet. Auch im ehemaligen Kesselhaus sind Wohnungen geplant. Im Bereich der früheren Industriegleise soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg gebaut werden, der an den Karl-Heine-Kanal angebunden wird. Eine Tiefgarage sowie ein Carsharing-Standort sind in diesem Areal ebenfalls vorgesehen.
Da der von Dorothee Dubrau angeschobene Bebauungsplan für das Areal keine Wohnnutzung vorsah, soll er nun angepasst werden. Entsprechend wurden die neuen Pläne im Stadtplanungsamt ausgelegt, damit die Leipziger sich zu den Plänen äußern konnten.
Soziale Nutzungen im zweiten Teilbereich?
Im zweiten Teilbereich, den straßenbegleitenden Grundstücken an der Lützner Straße sowie entlang der Wiprechtstraße, ist Wohnen und Gewerbe möglich. Auch hier könnten bis zu 120 Wohnungen entstehen, insbesondere als sozial geförderter Wohnraum. Wenn der Bedarf besteht, kann eine Kita in eines der Gebäude integriert werden. Im südlichen Teilbereich, am Kanal, sollen die ansässigen Institutionen und Gewerbe wie der Ruderverein und die Hausarztpraxis auch weiterhin bestehen bleiben.