Für 19 Kommunen hat die Landesregierung von Brandenburg die Mietpreisbremse rückwirkend zum Jahresbeginn verlängert. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Welche Gemeinden betroffen sind und warum.
In Brandenburg gelten die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze für 19 Gemeinden. Die neuen Verordnungen wurden von der Landesregierung (SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen) rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossen. Damit darf bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nicht um 20 Prozent, sondern maximal um 15 Prozent angehoben werden.
In diesen Gemeinden gilt die Mietpreisbremse
Das betrifft die Gemeinden Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau, Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf, Teltow und Woltersdorf. Sie alle liegen im Berliner Speckgürtel und sind vom Zuzug aus der Hauptstadt betroffen. Weil vielen Menschen die Mieten in Berlin zu teuer sind, weichen sie ins Umland aus. Das belegen auch aktuelle Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg: Von Januar bis Ende September 2020 sind rund 14.900 Menschen aus Berlin nach Brandenburg gezogen, davon 10.800 ins Berliner Umland.
Wohnungsnachfrage im Berliner Speckgürtel steigt
Damit steigt rund um Berlin die Nachfrage nach Mietwohnungen. So kletterten die durchschnittlichen Angebotsmieten laut VALUE Marktdatenbank in Großbeeren von 2012 bis 2020 von 7,00 auf 9,96 Euro, in Hohen Neuendorf von 6,78 auf 10,03 Euro und in Schöneiche bei Berlin von 7,09 auf 9,43 Euro pro Quadratmeter. Der Schöneicher Bürgermeister Ralf Steinbrück bestätigte: „Die Nachfrage nach Mietwohnungen in der Gemeinde ist deutlich höher als das Angebot.“ Die Gemeinde hat reagiert und Baurecht geschaffen. Der Berliner Beamtenverein errichtet rund 80, die Kommune 32 Wohnungen. Auch das Land baut in der Gemeinde – 65 Wohnungen. „Aber wir als Randgemeinde können das Problem von Berlin nicht lösen.“ Ralf Steinbrück betont, dass die kommunalen Wohnungen an Einwohner von Schöneiche vermietet werden. „Bei den privaten Bauvorhaben fehlt uns die Steuerungsmöglichkeit.“
Vor fünf Jahren verordnete die rot-rote Landesregierung noch 31 Gemeinden die Mietpreisbremse. Das Infrastrukturministerium hat für die jetzt geltenden Verordnungen mit einem Gutachten erneut Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ermitteln lassen. Es zeigte, dass sich in einigen Gemeinden die Situation entspannt hat und die Mieten langsamer steigen oder sogar stabil geblieben sind.
Im Gegensatz dazu haben die Angebotsmieten in der Gemeinde Woltersdorf im vergangenen Jahr noch einmal einen Sprung von 13 Prozent auf 10,18 Euro gemacht. Die Gemeinde gehört mit Stahnsdorf und Gosen-Neu Zittau zu den drei Kommunen, die jetzt neu unter die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze fallen. Nicht mehr dabei sind Orte wie Schönefeld und Erkner, obwohl dort ein zunehmender Siedlungsdruck wegen des Flughafens BER oder der neuen Tesla-Fabrik in Grünheide zu erwarten ist.
Minister Guido Beermann: „Mietpreisbremse kein Allheilmittel“
Der Bauminister Guido Beermann erklärte, dass eine Mietpreisbremse kein Allheilmittel sei. Sie bearbeite ein Symptom und helfe somit temporär, biete aber keine Dauerlösung. „Nachhaltig werden wir den Mietenanstieg in den Regionen Brandenburgs, wo dieser ein Thema ist, nur dämpfen, wenn wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen.“
Dafür setze er sich ein. Er appelliere an alle Kommunen, dies ebenso zu tun. Das Bauministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Planungsrecht und Ausweisung von neuem Bauland mit verschiedenen Instrumenten. So fördert das Land kommunale Planungen 2021 mit 2,5 Millionen Euro und 2022 mit fünf Millionen Euro.
Aufmacherfoto: Das Rathaus von Schöneiche bei Berlin. Für die Gemeinde wurde die Mietpreisbremse verlängert. Copyright: Mara Kaemmel