Eine Umfrage – initiiert von der Kanzlei Koenen Bauanwälte – von mehr als 300 Privatpersonen, die in den letzten fünf Jahren ein Haus bauten, verdeutlicht: Bauprojekte sind häufig von Verzögerungen und Qualitätsmängeln geprägt – zwei Hauptursachen für Streitigkeiten. Zudem zeigt die Erhebung, dass viele Bauherren unrealistische Erwartungen an die rechtliche Beratung durch Architekten haben.
Beim ersten „Baurechtsmonitor“ gaben 38 Prozent der befragten Bauherren an, während ihres Projektes Streitigkeiten erlebt zu haben. Nur 57 Prozent blieben von Konflikten verschont. Prof. Dr. Andreas Koenen, Inhaber der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Koenen Bauanwälte, erläutert: „Auch wenn die Mehrheit keine Auseinandersetzungen hatte, verdeutlicht die Umfrage, dass Konflikte im Bauwesen keine Seltenheit sind. Dies könnte auf unzureichende Aufklärung der Bauherren über ihre Rechte und Pflichten hinweisen oder darauf, dass präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung nicht ausreichend getroffen wurden.“
Verzögerungen und Qualitätsmängel dominieren als Konfliktursachen
Auf die Frage nach den häufigsten Streitpunkten nannten 37 Prozent der Befragten, die Streitigkeiten während ihres Bauprojektes hatten, Verzögerungen im Bauablauf als größte Konfliktquelle. Andreas Koenen hierzu: „Verzögerungen entstehen häufig durch mangelhafte Planung und unzureichende Kommunikation. Eine detaillierte Vertragsgestaltung, die klare Verantwortlichkeiten und Fristen festlegt, kann solchen Problemen vorbeugen.“
35 Prozent der Bauherren, die von Streitigkeiten während ihres Bauprojektes berichten, beklagten Qualitätsmängel als Hauptstreitpunkt. „Qualitätsprobleme sind oft die Folge einer unzureichenden Überwachung der Bauarbeiten oder mangelhafter Planung. Bauherren sollten sicherstellen, dass sie qualifizierte Fachleute engagieren und regelmäßig Kontrollen durchführen“, empfiehlt der Experte.
Weitere zentrale Konfliktursachen von Bauherren, die von Streitigkeiten während ihres Bauprojektes berichten, waren ungewollte Vertragsänderungen (32 Prozent), gewollte Änderungen (29 Prozent) sowie Kostenüberschreitungen (25 Prozent) und Zahlungsstreitigkeiten (24 Prozent). Schlechte Projektkoordination (23 Prozent), Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Normen (21 Prozent) und unklare Vertragsinterpretationen (19 Prozent) wurden ebenfalls als relevante Probleme benannt.
Besorgniserregend: 60 Prozent erwarten Rechtsberatung von Architekten
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage wirft ein Licht auf die oft unrealistischen Erwartungen von Bauherren: 60 Prozent der Befragten erwarten von ihrem Architekten, dass er sie auch rechtlich berät, etwa bei der Vertragsgestaltung. Lediglich 32 Prozent lehnen diese Erwartung ab, während 8 Prozent unsicher sind oder keine Angabe machten.
Mit der rechtlichen Unterstützung durch Architekten waren fast zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) (sehr) zufrieden, wohingegen immerhin noch jeder siebte Bauherr (15 Prozent) (sehr) unzufrieden war. 17 Prozent gaben an, weder zufrieden noch unzufrieden gewesen zu sein. Nur 5 Prozent der Befragten bauten ohne Architekten.
Andreas Koenen sieht hierin ein erhebliches Risiko: „Die Annahme, dass Architekten umfassende Rechtsberatung leisten können, ist rechtlich problematisch. Architekten sind in ihrer Ausbildung nur begrenzt mit baurechtlichen Fragestellungen vertraut. Fehler in der Rechtsberatung können für Bauherren gravierende Folgen haben, und Architekten sind in solchen Fällen nicht versichert. Bauherren sollten sich deshalb von Beginn an rechtlich von auf Baurecht spezialisierten Anwälten beraten lassen.“