Baulandmobilisierungsgesetz: Massive Kritik durch Verbände

Baulandmobilisierungsgesetz: Massive Kritik durch Verbände

Baulandmobilisierungsgesetz: Massive Kritik durch Verbände
Copyright: Jürgen Rübig auf Pixabay.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz abgesegnet. Dieser soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vielerorts erschweren. Der Plan stößt bei Branchenverbänden auf massive Kritik.

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Nach langen Hin und Her hat die Bundesregierung dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz grünes Licht erteilt. Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählt die Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Damit werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal Ende 2025 gelten.

Vertreter der Immobilienbranche sehen gerade dasThema der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kritisch, da dem Wohnungsmarkt auf diese Weise bezahlbare Mietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung entzogen werden. Doch auch andere Themen stoßen ihnen übel auf.

ZIA: Baulandmobilisierungsgesetz bremst schnelles Planen und Bauen

ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Copyright: ZIA.
ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Copyright: ZIA. 

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert das wochenlange politische Tauziehen rund um das Baulandmobilisierungsgesetz. „Das Baugesetzbuch ist das entscheidende Werkzeug, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und unsere Innenstädte nach der Coronakrise fit für die Zukunft zu machen“, stellt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner klar. „Vor diesem Hintergrund ist uns schleierhaft, warum es trotz langer, intensiver Debatten in der Baulandkommission zu diesem Hin und her der Baugebote und Umwandlungsverbote in den letzten Wochen kommen konnte. Am Ende stehen mehr Regulierungen, also das Gegenteil dessen, was wir uns von der Novelle erhofft hatten.“

„Baugebote und Vorkaufrechte schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung“, kritisiert Mattner. Schon die vorhandenen Instrumentarien würden selten genutzt, eine Verschärfung sei also sinnlos. „Sie machen Neuprojekte im schlimmsten Fall noch langwieriger, komplexer und somit unattraktiver. Wenn wir schneller und günstiger Wohnraum schaffen wollen, brauchen wir nicht zusätzliche Regulierungsbremsen, sondern müssen endlich den Planungsturbo zünden. Die Zahl der Bauvorschriften hat sich in den letzten 30 Jahren auf 20.000 vervierfacht, diesen Trend gilt es umzukehren! Das im Koalitionsvertrag auch für den Wohnbereich vereinbarte Planungsbeschleunigungsgesetz wäre ein erster wichtiger Schritt.“

GDW: Nachbesserungen bei Planungsprozessen notwendig

GdW-Präsident Axel Gedaschko. Copyright: GdW / Nils Hasenau.
GdW-Präsident Axel Gedaschko. Copyright: GdW / Nils Hasenau.

„Die Novelle des Baugesetzbuches hat eines der wesentlichen Ziele aus Sicht der Wohnungswirtschaft verfehlt: schneller mehr und bezahlbares Bauland zur Verfügung zu stellen. Nur einzelne sehr zarte Ansätze werden diesem Anspruch gerecht“, kommentiert Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Zudem ist es nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Städten wie aus der Zeit gefallen: Gerade jetzt sollte es darum gehen, schnell Nachnutzungen für leerfallende Hotels, Büro- und andere Gebäudetypen zu entwickeln. Dazu ist aber fast immer eine Änderung in der Bauleitplanung erforderlich“, so der GdW-Chef.

Nun müssten die Kommunen in einer Vielzahl von Fällen mit einem schwerfälligen Instrument handeln. Damit würden viele Kommunen in absehbarer Zeit schlichtweg nicht klar kommen können. Axel gedaschko: „Der Bund muss die Steuerung der Planungsprozesse in den Kommunen viel stärker unterstützen. Vor allem müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung hier so genutzt werden, dass die Verfahren deutlich schneller werden. Wir brauchen in Deutschland letztlich ein digitales Verzeichnis über alle bebaubaren Grundstücke. Nur dann wird es mit zügigerem Wohnungsneubau und mit dem bezahlbaren Wohnen in Deutschland vorangehen.„

BFW: Baugesetzbuchnovelle ist mittelstandsfeindlich und hemmt Investitionen

BFW-Präsident Andreas Ibel. Copyright: BFW.
BFW-Präsident Andreas Ibel. Copyright: BFW.

„Der Entwurf der Baugesetzbuchnovelle ist in höchstem Maße mittelstandsfeindlich und hemmt Investitionen. Selten gab es einen Gesetzesentwurf, der weiter an den wirklichen Bedürfnissen vorbei geht. Seinem Namen wird das Baulandmobilisierungsgesetz in keiner Weise gerecht! Ob sektoraler Bebauungsplan, die Ausweitung der Vorkaufsrechte oder Baugebote: So werden dem Markt Grundstücke entzogen und private Investitionen unwirtschaftlich gemacht“, bewertet Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz.

„Deutschland ist dringend auf private Investitionen in den Wohnungsbau angewiesen. Es geht nicht nur um die Beseitigung des Wohnraummangels, sondern auch darum, in schwierigen Zeiten Hoffnungen für einen Wirtschaftsaufschwung zu schüren. Wenn hier kein Umdenken erfolgt, wird der Gesundheits- und Wirtschaftskrise eine Immobilien- und Bankenkrise folgen“, resümiert Andreas Ibel.

Aktuelles aus der Immobilienbranche – November 2020

Elektromobilität: Neue Vorgaben für KFZ-Stellplätze bei Neu- und Umbauten: Seit März 2021 ist das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Kraft. TÜV SÜD gibt einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
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GEIG in Kraft: Gesetz für mehr Ladesäulen fordert Wohnungswirtschaft: Am 25.03.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Bei Neubau oder Renovierung von Gebäuden ist künftig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.
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Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet – Ein Gesetz, das seinen Namen nicht verdient: Am 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. In seiner Analyse zeigt Rechtsanwalt Dr. Matthias Hellriegel Chancen und Risiken des Gesetzes auf und gibt einen Ausblick in die Zukunft.
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