Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das ist seit 24. Januar 2022 auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu lesen. Endgültig (und damit eine Woche früher als geplant) eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre.
Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung habe demnach die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher mit sofortiger Wirkung stoppen. Wir halten Sie zu den Entwicklungen auf dem Laufenden.
Änderung der Förderung für Gebäudesanierung hart kritisiert
28.07.2022: Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist überrascht von einigen Weichenstellungen zur Förderung der Gebäudesanierung. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Abend ohne Vorankündigung die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgestellt“, so der ZIA. Einige Änderungen im Bereich der KfW-Programme treten bereits am morgigen 28. Juli in Kraft, andere Fördersegmente der Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern sich zum 15. August 2022. Die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung wird sofort eingestellt und stattdessen komplett auf Kreditförderung und Tilgungszuschüsse umgestellt.
ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner dazu: „Der Weg der Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist richtig, und die Förderung der Gebäudesanierung ist ein entscheidender Schritt, um hier voranzukommen.“ Nur gibt es, so Mattner, beim Vorgehen in diesem Fall einen „echten Wermutstropfen“. Der ZIA-Präsident: „,Die Immobilienwirtschaft wird wieder einmal abrupt von einem Schwenk der Förderpolitik getroffen. Nach den Turbulenzen im vergangenen Jahr hatte uns die Politik Kontinuität und Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen versprochen.“ Die heutigen Änderungen „schwächen bei vielen bereits angelaufenen Sanierungs- und Neubauprojekten der Immobilienwirtschaft über Nacht die wirtschaftliche Grundlage“, so Mattner.
Dass die Zuschussförderung komplett gestrichen wird, ist aus ZIA-Sicht ein Schlag ins Gesicht für die Branche. Denn die Sanierungsherausforderung im Gebäudesektor ist, das betont der Präsident, von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. „Um dem gerecht zu werden, sind vergünstigte Tilgungszuschüsse und Kredite allein zu wenig, schließlich brauchen wir Klimaschutz und bezahlbares Bauen und Wohnen“, so Dr. Andreas Mattner.
Der ZIA unterstützt angesichts der aktuellen Gaskrise die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung von gasbetriebenen Heizungen zu stoppen. Allerdings sind bei den weiteren Neuerungen die Wirtschaftsimmobilien von der Neuausrichtung und besonders von Kürzungen betroffen: Die Höchstgrenze der förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal fünf Millionen Euro bei den Einzelmaßnahmen und auf zehn Millionen Euro in den KfW-Programmen reduziert.Auch das Gesamtvolumen der Förderung ist aus Sicht der Verbandes zu gering: Der Bedarf liege bei 20 Milliarden Euro, so Mattner.
Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB): „Alle wurden von den schon in den kommenden Tagen wirksam werdenden Kürzungen der Fördersätze für die Gebäudemodernisierung überrascht. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil von Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wieder einmal werden die selbstnutzenden Immobilienbesitzer und Bauherren durch die kurzfristigen Änderungen der Förderbedingungen überrumpelt. In der jetzigen Situation, wo Baudarlehenszinsen sich in kurzer Zeit mehr als verdreifacht haben und die Baupreise weiter stark steigen, die Fördermittel für die Gebäudemodernisierung zu kürzen, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Der Bund müsste im Gegenteil mehr Geld für die selbstnutzenden Wohneigentümer zur Verfügung stellen, um eine Sanierungswelle auszulösen. Auf diese Weise wird jegliche Welle gebrochen. Für Verbraucher bedeutet die Mittelkürzung beispielsweise, dass sie beim Umstieg auf eine Wärmepumpe bis zu 6.000 Euro weniger Förderung erhalten. Auf diese Weise wird das Engagement für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich untergraben.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „In einer Zeit, in der Sanierungs- und Baukosten fast täglich steigen, in der unsere Energieversorgung höchst prekär ist und wir nicht wissen, wie wir über den Winter kommen, sorgt die Bundesregierung mit ihrer Förderpolitik zusätzlich für Verunsicherung. Das muss aufhören! Wir müssen Energie sparen und jedes Kilowatt hilft. Jedes ausgetauschte Fenster, jede moderne Heizungsanlage, jedes sanierte Dach trägt viel dazu bei. Und der Bundesregierung fällt dazu nur ein, von heute auf morgen die Fördersätze für die Gebäudesanierung deutlich zu reduzieren. Für Einzelmaßnahmen soll die Förderung sogar ganz wegfallen. Diese Politik ist nicht erklärbar. Am schlimmsten ist die erneute Kurzfristigkeit. Dienstagabend werden die Änderungen per Pressemitteilung verkündet und Donnerstag treten sie in Kraft. Das Wirtschaftsministerium hat offenbar nichts gelernt aus dem Förderchaos vom Januar. Die Immobilienwirtschaft ist ohnehin zutiefst verunsichert. Wir sehen einen Einbruch der Neubautätigkeit von rund 70 Prozent. Das zeigt die jüngste Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen. Wie das Ziel der Bundesregierung zu schaffen ist, 400.000 neue Wohnungen in einem Jahr zu bauen, wird immer mehr zu einem Rätsel. Gleiches gilt auch für die Sanierungsquote. Mit gekürzter Förderung geht es jedenfalls nicht.“
Wohnungsbau stoppt, wenn die Bundesregierung nicht sofort reagiert
21.04.2022: Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.: „Der Förderstopp im Januar hatte bereits viel Vertrauen verspielt, die Wiederaufnahme wurde heiß erwartet. Doch das extrem limitierte Budget für die erste Stufe der am 20. April 2022 wieder aufgenommenen KfW-Neubauförderung war absehbar viel zu gering angesetzt – und der Topf ist bereits nach einem halben Tag ausgeschöpft. Nun gelten bis Ende des Jahres neue Förderbedingungen zu erneut verschärften Konditionen. Unter diesem Förder-Ping Pong wird der Wohnungsbau schnell zum Erliegen kommen.
Die eine Milliarde Euro waren nur ein Tropfen auf den heißen Stein, das war von Anfang an absehbar. Nicht einmal einen Tag haben die Gelder ausgereicht. Wie sollen unter solchen Bedingungen 400.000 Wohnungen jährlich gebaut und den Flüchtlingen aus der Ukraine ein zu Hause gegeben werden? Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit anstatt ständig wechselnder Förderkonditionen. Eine langfristig gesicherte Neubauförderung muss mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein.“
Unklar erscheinen die Rahmenbedingen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die BEG-Förderrichtlinien schränken zwar nicht ein, welche Art von Gebäude mit einem QNG-Siegel zertifiziert werden kann. Allerdings gibt es nur Anforderungswerte für Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude und Wohngebäude. „Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude muss für alle Assetklassen gleichermaßen gelten und darf Wirtschaftsimmobilien nicht ausschließen. Ansonsten gibt es einen Förderstopp für die meisten Wirtschaftsimmobilien. Das kann und darf nicht Zweck der neuen Förderkulisse sein!“, warnt Mattner.
Erneuter KfW-Förderstopp verspielt Vertrauen
21.04.2022: Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer: „Der erneute Antragsstopp für das EH40-Neubauprogramm konterkariert die Pläne der Bundesregierung, schnell und effizient Wohnraum zu schaffen. Es war abzusehen, dass der Fördertopf sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Dass dies aber bereits nach wenigen Stunden der Fall war, zeigt, wie hoch der Förderdruck seit dem 24. Januar, dem Tag des ersten Antragstopps, ist. Offensichtlich hat man aus diesem Debakel keine Lehren gezogen und mit dem gut gemeinten, aber schlecht gemachten EH40-Neubau-Förderprogramm das Vertrauen der Projektentwickler und privaten Bauherren in die Politik verspielt. Ohne eine verlässliche Förderpolitik ist es nahezu unmöglich, die Klimaschutz- und Neubauziele zu erreichen.“
Debakel mit Ansage: KfW-Förderung wieder eingestellt
20.04.2022: Enttäuscht, aber nicht überrascht, zeigt sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen über den erneuten kurzfristigen Stopp der Neubauförderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Neuauflage der Förderung für effiziente Neubauten nach EH40 Standard am gleichen Tag wieder eingestellt. „Der erneute KfW-Förderstopp nach nur wenigen Stunden zeigt den großen Bedarf an Fördermaßnahmen und es zeigt auch, dass die Aufstockung mit einer Milliarde Euro keine echte Lösung war“, erklärt BFW Präsident Andreas Ibel in Berlin.
„Das ist ein Debakel mit Ansage. Diejenigen, die effizient bauen wollen, werden verprellt, erneut wird die Branche in Unklarheit gelassen. Und das in diesen Zeiten, wo der Wohnraumbedarf größer denn je ist“, kritisiert Ibel. „Das neue Förderprogramm der KfW für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Qualitätssiegel soll morgen beginnen, aber mit wieviel Mitteln diese Förderung ausgestattet sein soll, bleibt unbekannt. So kann kein Vertrauen wiedergewonnen werden, das der plötzliche Stopp zerstört hat. Unsere Branche braucht vor allem Planungssicherheit. Und die kann es nur bei transparenten Rahmenbedingungen geben. Wir fordern Minister Habeck auf, Klarheit zu schaffen“, so Ibel.
Zweites Fiasko mit Ansage
20.04.2022: Kaum war heute das Neubau-Förderprogramm für den Standard Effizienzhaus 40 unter modifizierten Förderbedingungen gestartet, hat die KfW die Antragsstellung bereits wieder gestoppt. Das Budget von einer Milliarde Euro war innerhalb von Stunden aufgebraucht. Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Der erneute Förderstopp beim heute erst wieder angelaufenen EH40-Neubauprogramm ist ein zweites Fiasko mit Ansage. Es war vollkommen klar, dass die vorgesehene eine Milliarde Euro angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde. Jetzt ist die grundlegend notwendige Unterstützung für das klimaschonende, bezahlbare Bauen innerhalb von Stunden wieder zum Erliegen gekommen. Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit wichtiger denn je. Leider ist das Gegenteil der Fall.
Ab morgen gilt die EH-40-Anschlussförderung unter weiter verschärften Bedingungen, nur noch in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG), bis Jahresende. Wir bitten die Bundesregierung dringend, schnellstmöglich eine dauerhafte und verlässliche Förderung für klimaschonenden, bezahlbaren Wohnungsbau einzusetzen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Bauen und Wohnen hat das höchste Priorität. Denn die Baukosten steigen immer weiter in schwindelerregende Höhen, Material wird immer knapper und die Zinsen steigen an. Reglementierung im Finanzsektor wie der kürzlich eingesetzte Kapitalpuffer und weiter steigende Grundstückspreise tun ihr Übriges.
Unter den aktuellen Bedingungen ist bezahlbares, klimaschonendes Bauen schlicht unmöglich. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen müssen bereits begonnene sowie geplante Neubauprojekte stoppen und auf Eis legen, weil sie finanziell nicht mehr machbar sind. Mit Blick auf die Neubau- und Klimaziele des Regierung ist es fünf nach Zwölf. Die Wohnungsunternehmen sind diejenigen, die klimaschonendes Wohnen zu bezahlbaren Mieten in die Realität umsetzen. Es darf jetzt keine Zeit mehr verstreichen, dass sie die dafür notwendige staatliche Unterstützung auch erhalten.“
Budget von einer Milliarde Euro für neue KfW-Förderung wenige Stunden nach Antragsstart ausgeschöpft
20.04.2022: Die heute früh wieder gestartete Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) hat zu dem erwartbar hohen Antragseingang geführt. So ist das zur Verfügung stehende Budget von einer Milliarde Euro für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ bereits im Laufe des Vormittags ausgeschöpft worden. Das bedeutet, dass die Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung bereits heute beendet werden musste. Ab morgen (21.4.2022) startet dann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2022 über die 3 Stufen der Neuausrichtung der Neubauförderung informiert.
Die Stufe 1 beinhaltet Angebote für die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das Budget dafür wurde auf eine Milliarde begrenzt und diese Deckelung auch so im Vorfeld angekündigt. Entsprechend wurde damit gerechnet, dass diese Summe sehr schnell verbraucht sein würde. Daher war von Anfang an geplant, direkt im Anschluss die Stufe 2 zu starten.
In Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31.12.2022.
Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird in der Bundesregierung aktuell erarbeitet.
Neben der Neubauförderung werden auch Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesregierung gefördert. So läuft seit dem 22.02.2022 wieder die Antragsstellung für die Sanierungsförderung und wird weiter fortgesetzt. Die Sanierungsförderung ist für den Klimaschutz besonders wichtig, da hier mit einem Förder-Euro die höchsten Treibhausgaseinsparungen und damit der höchste Klimaschutzeffekt erzielt werden kann. Die Sanierungsförderung umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen, die helfen Energie und damit Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser. Der Austausch und die Erneuerung sind daher wichtig, um Energiebedarf und -kosten zu senken. Daneben kann in der Sanierungsförderung auch die Dämmung von Wänden, Decken oder Dächern gefördert werden. Seit Juli 2021 sind beispielweise rund 180.000 Dämmmaßnahmen und rund 111.000 Wärmepumpen gefördert worden. Etwa 162.000 Ölheizungen wurden seither gegen Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden, ausgetauscht.
Verpufft die Wiederaufnahme der Neubauförderung?
19.04.2022: Laut Mitteilung des Bundeswirtschafts- und Klimaministers, Robert Habeck, können ab dem 20. April Anträge auf KfW-40 Neubauförderung gestellt werden. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt die Wiederaufnahme des Förderprogramms, kritisiert aber das geringe Fördervolumen von einer Milliarde Euro.
BSB-Geschäftsführer Florian Becker in einem Statement: „Selbstnutzende Bauherren, die auf die Wiederaufnahme der KfW-Neubauförderung gehofft haben, müssen sich nun beeilen. Denn das geringe Fördervolumen wird in kurzer Zeit ausgeschöpft sein. Insgesamt stellen die jetzt freigegebenen Mittel zu verringerten Fördersätzen nicht die erhoffte finanzielle Entlastung für Verbraucher:innen dar, die es angesichts explodierender Baukosten und steigender Anforderungen an die Energieeffizienz gebraucht hätte. Leider ist auf Sicht auch nicht mit einer besseren Förderung des energieeffizienten Neubaus zu rechnen.
Bei den im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Entlastungsmaßnahmen, wie die Reform der Grunderwerbsteuer, ist bisher keine Bewegung zu erkennen. So gerät das formulierte Ziel der Bundesregierung, Familien mit mittleren Einkommen weiterhin den Wunsch vom Eigenheim zu ermöglichen und ihre finanzielle Absicherung zu stärken, ins Wanken. Bauherren und Wohneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, dass sie sich ihren Beitrag zum Klimaschutz und den wohnpolitischen Zielen der Bundesregierung auch leisten können. Dafür benötigen sie schnellstens Klarheit über die zukünftige Förderlandschaft, spürbare finanzielle Unterstützung und langfristige Planungssicherheit. Anders kann das angeschlagene Vertrauen bei Bauherren und Eigenheimbesitzern nicht zurückgewonnen werden.“
Neuer Fördertopf für energiesparende Häuser ab Mitte April
05.04.2022: Gegenüber der Rheinischen Post erklärte Robert Habeck, dass Hausbauer für energiesparende Neubauten nach dem EH40-Standard ab dem 20. April 2022 (befristet bis zum 31.12.2022) wieder staatliche Förderungen erhalten. Es würden dann geänderte Fördersätze und Bedingungen gelten und für das Programm stünde eine Milliarde Euro zur Verfügung. Sei diese Summe aufgebraucht, greife EH40-Plus, ein Programm mit noch anspruchsvolleren Konditionen. Für Neubauten mit dem Standard EH55 gibt es nun keine Förderung mehr.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Zunächst einmal freuen wir uns natürlich, dass die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude nun nach dem völligen Stillstand wieder startet. Wir befürchten allerdings, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.
Wir können das Ministerium nur darin bekräftigen, dass ein abrupter Programmstopp, wie am 24.01.2022, in jedem Fall vermieden werden muss. Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden.
Auch ist bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, von statten gehen wird. Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden.“
Maßnahmenpaket zur Entlastung von hohen Energiekosten ist Belastungspaket bei Bauen und Wohnen
24.03.2022: Zur heutigen Bekanntgabe eines Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak:
„Die Menschen von den galoppierenden Energiepreisen zu entlasten, ist richtig. Die Vorschläge sind aber ein bloßes Potpourri von Ampel-Wünschen und daher wenig zielgerichtet und effektiv. Für die Bau- und Wohnungspolitik ist das Maßnahmenpaket eine herbe Enttäuschung. Das Effizienzhaus 55 als Mindeststandard bereits im Jahr 2023 vorzuschreiben, wird das Bauen sehr schnell sehr viel teurer machen. Anders als die Ampel behauptet, sind wir in der Realität der Baustellen weit davon entfernt, dass dies bereits Marktstandard wäre. Es bleibt eine beträchtliche Wirtschaftlichkeitslücke, die die Ampel ganz offenbar nicht mit Förderprogrammen schließen will.
Auch die Pflicht, neue Heizungen bereits ab 2024 mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben, ist unrealistisch und unausgereift. Alternative Brennstoffe und die nötige Infrastruktur werden in weniger als zwei Jahren ganz sicher nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Damit ist die Regelung eine Sanierungspflicht durch die Hintertür.
Eigentümer werden faktisch nur die Möglichkeit haben, auf Niedertemperaturheizungen wie Wärmepumpen auszuweichen, die mit Strom betrieben werden. Um diese ökonomisch und ökologisch sinnvoll zu betreiben, braucht man aber Flächenheizkörper wie eine Fußbodenheizung. Es bleibt also nicht beim Austausch der Heizung, sondern weitere bauliche Maßnahmen und Investitionen sind faktisch zwingend ebenso erforderlich. Das macht das Bauen und letztlich das Wohnen und Mieten teuer. Bei den Belastungen für die Menschen und die Unternehmen im Bereich Bauen und Wohnen wird die Ampel sehr konkret, bei der Begleitung durch notwendige Förderprogramme bleibt sie hingegen im Ungefähren. Dabei brauchen die Unternehmen und Bauwilligen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um die notwendigen Investitionen anzuschieben und Kapazitäten aufzubauen.“
Neue Bundesregierung: Verheerende baupolitische Bilanz nach 100 Tagen
17.03.2022: Enttäuscht und besorgt zieht der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen die 100-Tage-Bilanz der Regierungsarbeit: „Die neue Bundesregierung ist mit großen Zielen in die Legislaturperiode gestartet und hat bisher alle Erwartungen enttäuscht“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin. „Dabei ist Verlässlichkeit und Weitsicht gerade jetzt, in diesen Zeiten riesiger Herausforderungen, existentiell wichtig.“
„Mit dem plötzlichen Förderstopp aller Neubauprogramme hat die Regierung alles dafür getan, dass ihre eigenen Ziele nicht erreicht werden“, so Ibel weiter. Der vorzeitige Stopp der Förderung von KfW55 und KfW40 Ende Januar habe die Branche bis ins Mark erschüttert. Für fertig geplante und kalkulierte Projekte konnten keine Förderungen mehr beantragt werden und bereits eingereichte Anträge wurden bisher – trotz Zusage des neuen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck – noch immer nicht beschieden. Neben einer großen Unsicherheit in der gesamten Immobilienbranche sorgt der aktuelle Stand vielerorts für massive Bauverzögerungen, viele klimaschonend geplante Projekte können nun gar nicht mehr oder nur in einem energetisch deutlich schlechteren Standard realisiert werden.
„Jeden Tag, der verstreicht, werden klimaschonende, energiesparende und energieproduzierende Gebäude nicht gebaut. Die Energiewende kommt nicht voran, von Energieunabhängigkeit kann so noch lange nicht die Rede sein“, sagte der BFW-Präsident. Auch viele Mitgliedsunternehmen des BFW schlagen Alarm. Der so dringend benötigte bezahlbare Wohnraum ist ohne klare Politik und ohne gute Förderinstrumente nicht realisierbar.
Eva Ibrügger, Architektin und Geschäftsführerin der DELTA ENERGIE GmbH & Co. KG aus Hannover, warnt vor noch nicht absehbaren Auswirkungen des plötzlichen Förderstopps. Alleine in ihrem Unternehmen wurden von über 1.000 mit Förderung geplanten Wohneinheiten im KfW40-EE-Standard von Anfang November 2021 bis zum Förderstopp am 24. Januar 2022 bis heute 370 nicht bewilligt, trotz der Zusage des Ministers. Für über 50.000 Quadratmeter Gewerbeneubau und über 1.100 weitere Wohneinheiten und damit so dringend benötigten Wohnraums – allesamt vor dem 24. Januar 2022 fertig geplant und kalkuliert – konnte nicht einmal mehr eine Förderung beantragt werden.
„Wir haben im Herbst letzten Jahres all unsere KfW40-EE-Projekte in der Förderbeantragung zurückgestellt, um erstmal und rechtzeitig vor dem ursprünglich angesetzten Förderstopp Anfang Februar die geplanten KfW55-EE-Projekte zur Förderung anzumelden“, erklärt Eva Ibrügger: „Das fällt uns und vielen anderen, die ähnlich geplant haben, jetzt doppelt auf die Füße! Unsere KfW55-EE-Projekte hängen in der Luft, und die klimatechnisch optimalen KfW40-EE-Projekte müssen komplett neu geplant und kalkuliert werden. Wie zukünftig überhaupt noch bezahlbarer Wohnraum in Deutschland geschaffen werden soll, kann in der aktuellen Lage niemand wirklich sagen!“
Vorschläge für Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ vorgelegt
03.03.2022: Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat Vorschläge für die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vorgelegt. Damit zeigt der Verband Möglichkeiten auf, wie künftig eine klimawirksame, sozialverträgliche und wirtschaftlich umsetzbare Förderlandschaft für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestaltet werden kann. Neben den inhaltlichen Vorschlägen ist aus Sicht des ZIA eine Mittelausstattung von jährlich mindestens 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 notwendig, um der umfassenden Nachfrage und der Bedeutung des Themas Klimaschutz im Gebäudesektor langfristig gerecht zu werden.
„Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig: kostengünstiger erreicht werden“, so Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. „Wichtig ist auch: Bei einer Anhebung des Neubaustandards auf EH55 sollten die Anforderungen an den Wärmeschutz nicht weiter verschärft werden. Wenn wir dann zeitgleich die erneuerbaren Energien umfassend fördern und auf die Gebäude-Klimaziele anrechenbar machen, wird es zu einem Push der Erneuerbaren im Gebäudesektor kommen“, so Hill weiter.
Kernaspekte für eine Neuausrichtung der BEG-Förderkulisse
- Förderung auf CO2-Reduktion ausrichten
- Erneuerbare Energien ausbauen und Einsatz im Gebäude auf die Gebäude-Sektorziele anrechnen
- BEG muss beihilfefrei bleiben
- Sanierung des Bestands und effizienten Neubau fördern
- Nachhaltiges Bauen und Sanieren – CO2-Reduktion im Fokus
- Lebenszyklus-Betrachtungen unterstützen
Das gesamte Positionspapier hier durchlesen
Bauministerkonferenz: Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammendenken
Update vom 25.02.2022: Die Bauministerkonferenz der Länder hat heute wichtige Signale für eine künftige Klimaschutz- und Förderpolitik an den Bund gesendet: Klimaziele und bezahlbares Wohnen müssen bei allen politischen Maßnahmen zusammengedacht werden. Die notwendige Förderung muss technologieoffen, auf CO2-Vermeidung ausgerichtet, wirtschaftlich auskömmlich und langfristig angelegt sein. Darüber herrschte große Einigkeit unter den für Bauen und Wohnen zuständigen Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder.
„Klimaschutz darf die Menschen nicht überfordern. Er ist ein bedeutendes Ziel, an dem die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit großem Engagement arbeiten. Er ist aber nicht das einzige Ziel. Denn gleichzeitig muss bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden. Das geht nur mit einem Förderanspruch, um die hohen Zusatzkosten infolge steigender energetischer Gebäudestandards für die sozialen Vermieter der Wohnungswirtschaft und ihre Mieter ausgleichen zu können“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Die Bauministerinnen und Bauminister waren sich einig, dass sich der massive Vertrauensverlust in die Bundespolitik infolge des abrupten Förderstopps nicht nochmal wiederholen darf. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bedeute der Förderstopp für viele Projekte schon jetzt das Aus, darunter auch Kitas und ein Hospiz.
„Ein Abwarten und Zögern beim klimaschonenden, bezahlbaren Bau und Umbau von Wohnungen ist fatal und muss unbedingt vermieden werden. Deshalb muss der Bund sehr schnell für Klarheit zur Förderung auch über das Jahr 2023 hinaus sorgen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Die Spirale von immer höheren Effizienzvorgaben für Gebäude muss ein für alle Mal beendet werden. Denn der Scheuklappenblick auf Effizienzsteigerung ist teuer und unsozial. Stattdessen müssen die Förderprogramme der KfW konsequent auf technologieoffene CO2-Einsparung umgestellt werden“, sagt Gedaschko. Die Einrichtung einer Ad-Hoc-Arbeitsgruppe durch die Bauministerkonferenz mit Blick auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes sei ein guter Schritt. Bis April soll sie Ergebnisse mit den Schwerpunkten Treibhausgasemissionen als zentrale Richtgröße und maximale Technologieoffenheit liefern.
BFW: Förderung von 8.000 Wohneinheiten verloren - Verband prüft rechtliche Schritte
Update vom 16.02.2022: Eine Umfrage des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zur Verkürzung der Antragsfrist für die Neubauförderung offenbart: Anträge von BFW-Mitgliedsunternehmen für 8.000 Wohneinheiten sollten noch bis zum 31. Januar gestellt werden. Der überwiegend größte Teil davon war bereits bei der KfW registriert, die sogenannte BzA-Nummer lag vor. Die meisten dieser Bauprojekte mit einer Gesamt-Investitionssumme von rund zwei Milliarden Euro und einem Förderanteil von 175 Millionen Euro stehen jetzt auf der Kippe. Der BFW prüft derzeit juristische Handlungsoptionen für seine Mitglieder.
„Mit jedem Tag länger wird das ganz Ausmaß des plötzlichen Stopps aller Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich. Unsere Umfrage zeigt: In den sieben Tagen der Fristverkürzung wurde der Bau von 8.000 Wohnungen mit einem unbedachten Handstreich auf Eis gelegt. Wie eine Bundesregierung, die jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen will, das zulässt, ist mir unerklärlich“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel. An der Umfrage hatten sich 124 Unternehmen beteiligt. Sie hatten sich darauf verlassen, ihren Förderantrag nach dem KfW55-Standard noch bis zum 31. Januar stellen zu können. Diese Frist war offiziell gesetzt worden.
„Schon die Nachricht im November über das Aus des Förderprogramms KfW55 hat die Branche schwer getroffen. Die Planungen für unsere Projekte lassen sich nicht einfach kurzfristig ändern. Da zählt jeder Tag“, so der BFW-Präsident weiter. Planungskapazitäten seien knapp, Energieberater und Fachingenieure chronisch überlastet. „Und dann kommen noch langwierige Genehmigungsverfahren und Abstimmungsrunden mit Behörden dazu. Viele Kollegen haben Tag und Nacht gearbeitet, um die Frist Ende Januar zu halten. Und dann wird die Frist ohne Vorankündigung verkürzt. Größer könnte der Vertrauensverlust in die neue Bundesregierung kaum sein“, erklärte Andreas Ibel.
Der BFW prüfe derzeit alle juristischen Handlungsoptionen für seine Mitgliedsunternehmen. Gerade Unternehmen, die schon vor dem 24. Januar in Zusammenhang mit dem konkreten Förderantrag mit der KfW in Kontakt stünden und eine BzA-Nummer hätten (persönliche Kennnummer für die Bestätigung zum Antrag auf Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau), wollten Rechtssicherheit bekommen.
Förderstopp betrifft über 200.000 Wohnungen
Update vom 15.02.2022: Der abrupte Stopp der Förderung für energiesparende Gebäude beeinträchtigt bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen den Bau von 145.000 neuen Wohnungen, davon rund 70.000 im Effizienzstandard 40 und 75.000 im Standard 55. Der Großteil der im EH-40-Standard betroffenen Wohnungen sollte ursprünglich im EH-55-Standard gebaut und nach dem ersten Förderstopp auf EH 40 umgeplant werden, um überhaupt mit Förderung bauen zu können. Jetzt soll die EH-40-Förderung aber halbiert und auf eine Milliarde Euro gedeckelt werden.
Weitere 70.000 Wohnungen können die Unternehmen nicht wie geplant sanieren. Insgesamt sind also bei den Wohnungsunternehmen damit weit über 200.000 Wohnungen in den Bereichen Neubau und Sanierung betroffen. Den Schaden durch bereits erbrachte Planungsleistungen schätzen die Unternehmen auf 600 Millionen Euro. Das zeigt eine neue Umfrage unter den rund 3.000 Wohnungsgenossenschaften, kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen im Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW.
Mehr als die Hälfte der GdW-Unternehmen (54 Prozent) muss seine aktuellen Bau- und Sanierungspläne wegen des plötzlichen Förderstopps verschieben. Fast ein Viertel der Unternehmen (23 Prozent) musste seine Neubaupläne komplett streichen. „Das ist ein katastrophales Signal für die Klima- und Wohnungsbauziele der Bundesregierung. Sie sind unter den aktuellen Umständen nicht erreichbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Denn zum plötzlichen Förderstopp kommen explodierende Baupreise und ein massiver Fachkräftemangel im Handwerk hinzu.
Die gestoppte Förderung wirkt sich bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch unmittelbar auf die Miethöhen aus. Ohne die EH40-Förderung, die mit einem Deckel von einer Milliarde Euro schnell aufgebraucht sein wird, steigt die Miete in einer Bandbreite von zwei bis vier Euro pro Quadratmeter und Monat. Werden die Fördersätze, wie derzeit geplant, halbiert, erhöht sich die Miete also immer noch im Schnitt um bis zu zwei Euro pro Quadratmeter. Bei Wohnungsneubauten, bei denen die komplett gestoppte EH55-Förderung vorgesehen war, beträgt die Mietsteigerung bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter und Monat.
„Das Vorgehen der Regierung ist unsozial. Der Staat kann nicht einerseits die Anforderungen an energiesparende Gebäude immer höher schrauben und andererseits den Geldhahn für die politisch gewollten, teuren Maßnahmen abdrehen. Sozial orientierte Bauherren und Mieter mit niedrigen Einkommen können sich das einfach nicht leisten“, sagt Gedaschko.
Die Regierung muss sich bei ihrem Handeln die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft bewusst machen: Soziale Härten für die Mieterinnen und Mieter, auf die sich die Preissteigerungen und das staatliche Förderloch unmittelbar in der Miete auswirken, müssen abgefedert werden. „Eine öko-soziale Marktwirtschaft besteht darin, dass einerseits Leitplanken gesetzt, andererseits aber auch die sozialen Risiken abgefedert werden. Ansonsten werden Millionen von Haushalten zu Verlierern der Energiewende“, sagt Gedaschko.
GdW warnt vor 'Mission Impossible' bei den Wohnungsbau- und Klimaschutzzielen
Update vom 14.02.2022: Bauen ist im Jahr 2021 deutlich teurer geworden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe wie Holz und Stahl im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. So verteuerte sich Konstruktionsvollholz um 77,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt, Betonstahl in Stäben um 53,2 Prozent. Die insgesamt hohen Energiepreise waren ein weiterer Grund für höhere Teuerungsraten im Bausektor, ebenso wie die Preise für Bauleistungen, die sich um 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr verteuerten.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die Baupreise explodieren, der Staat schraubt die Anforderungen an den Wohnungsbau immer weiter hoch und streicht gleichzeitig die Förderung zusammen. Damit startet die Bundesregierung eine Mission Impossible bei den Wohnungsbau- und Klimaschutzzielen. Wenige Wochen nach dem Start der neuen Regierung bahnt sich für die Bau- und Wohnungspolitik ein Debakel an. Denn Bauherren haben es neben explodierenden Baupreisen auch mit einem massiven Handwerkermangel und einer abrupt gestoppten KfW-Förderung zu tun. Dabei soll sich die Sanierungsrate nach dem Willen der EU-Kommission und der Bundesregierung verdoppeln bis verdreifachen und es sollen jährlich 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, gebaut werden.
Völlig ungeklärt ist die Frage, wer diese ambitionierten Ziele umsetzen und bezahlen soll. Der massive Anstieg der Baukosten trifft vor allem die sozial orientierten Vermieter, die bezahlbare Wohnungen mit Durchschnittsmieten von 5,98 Euro pro Quadratmeter und Monat anbieten. Sie können Preissteigerungen nicht ohne Weiteres an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Vielfach werden bereits geplante Neubau- oder Sanierungsprojekte aus Kostengründen verschoben oder komplett gestrichen. Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen sind wie so oft die Leidtragenden dieser Situation. Auch die von Januar bis November 2021 gestiegenen Baugenehmigungszahlen sind kein ausreichend positives Signal für eine Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte, denn für das Jahresziel der Regierung von 400.000 neuen Wohnungen reichen sie nicht aus. Bei den Mehrfamilienhäusern liegt der Anstieg der Baugenehmigungen bei mickrigen 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gerade im Mietwohnungsbereich werden aber deutlich mehr bezahlbare Wohnungen gebraucht.“
Reaktionen auf Robert Habecks kurzfristige KfW-Lösung
Update vom 01.02.2022: Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Dass bis zum 24. Januar gestellte Anträge noch bearbeitet und beschieden werden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Warum die ursprünglich kommunizierte Frist willkürlich verkürzt wird, bleibt ein großes Problem. Das halbherzige Weiterführen von einzelnen Förderprogrammen ist und bleibt ein Desaster. Eine ganze Branche wird im Regen stehengelassen. Und gleichzeitig sollen mehr klimaschonende Wohnungen gebaut werden. Das geht nicht!
Wo ist die Strategie der Bundesregierung, wie Klimaschutz im Gebäudebereich funktionieren soll? Wo ist die Strategie, durch die 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden? Wir können nicht warten, bis neue Ideen entwickelt und neue Systeme erarbeitet worden sind. Bis dahin stehen die Baukräne still. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die bestehende Förderung fortzusetzen. Mit den KfW-EE-Standards gibt es sogar etablierte Standards, die auf den CO2-Austausch fokussieren, so wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Das Vertrauen der Immobilienwirtschaft in die neue Bundesregierung ist schon in den ersten 100 Tagen schwer erschüttert. Um dieses wieder herzustellen, braucht es weit mehr, als gestellte Anträge zu bearbeiten und ein bisschen Förderkosmetik.“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge bis zum Förderstopp von vergangener Woche weiterzubearbeiten, ist eine gute Botschaft. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge. Viele weitere Fragen und notwendige Schritte sind für die Zeit nach vorne aber noch offen. Insbesondere für den sozialen Wohnungsbau muss eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hier ist ein Förderungsausgleich mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen.“
Franz-Bernd Große-Wilde, Verbandsratsvorsitzender des GdW: „Es braucht unverändert staatliche Unterstützung, um bezahlbaren Wohnraum bei Realisierung der energetischen und gesellschaftlichen Anforderungen schaffen beziehungsweise erhalten zu können. Selbst die Umsetzung des bisherigen KfW-55-Standards im Neubau, der aktuell als vergleichsweise „gängiger“ Neubaustandard kommuniziert wird, kann nur dann zu wirtschaftlich tragfähigen, das heißt bezahlbaren, Mieten realisiert werden, wenn die Finanzierung um attraktive Förderkonditionen angereichert wird. Wir begrüßen die schnelle Anschlusslösung für förderfähige KfW-Anträge bis Antragsdatum 24.01.2022, sehen darüber hinaus aber kurzfristigen Handlungsbedarf für alle relevanten Bau- und Großmodernisierungsnahmen in Vorbereitung einer zeitnahen Antragsstellung. Eine längere Schwebephase einer unklaren Ausgestaltung möglicher Förderung würde zu erheblicher Zurückhaltung im weiteren Baugeschehen führen. Die ambitionierten Ziele hoher Neubauzahlen und ressourcensparender Umbaumaßnahmen im Bestand zu moderaten Mieten würden dann auf der Strecke bleiben. Klimaschutz muss so gefördert werden, dass die Investition in die Energiearmut unserer Gesellschaft nicht die Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten zunichtemacht.“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigten Maßnahmen zur Förderung für energiesparende Gebäude sind ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Bundesregierung muss endlich Klimaschutz und Wohnen zusammendenken statt komplett losgelöst voneinander. Diese Denke schadet sowohl den sozialen Vermietern der Wohnungswirtschaft als auch ihren Mietern und nicht zuletzt dem Klimaschutz selbst. Die bislang bekannten Details der neuen Förder-Regelungen sind vollkommen unzureichend, lassen die Unternehmen bis auf weiteres im Regen stehen und verfehlen das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens auf ganzer Spur. Denn bis Ende des Jahres wird für Neubauten nur noch der nicht überall umsetzbare, viel strengere und teurere Effizienzhaus-40-Standard (EH40) gefördert, und das mit einem Deckel von einer Milliarde Euro.
Kern des Problems ist, dass sich die ausfallende Förderung unmittelbar und gravierend auf den Mietpreis pro Quadratmeter auswirkt und finanziell schwächere Haushalte komplett überfordert. Dabei ist der Standard EH55 ungefördert keinesfalls gängiger Standard, wie teilweise von der Politik behauptet wird. Die notwendigen höheren Mieten von bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter, wenn im EH55-Standard ohne die komplett gestoppte Förderung gebaut wird, können sich Mieterinnen und Mieter mit mittleren und geringen Einkommen nicht leisten. Denn das bedeutet für eine 75-Quadratmeter-Wohnung Mehrkosten von bis zu 1.377 Euro pro Jahr. Im sozialen Wohnungsbau ist die Lage mindestens ebenso dramatisch, denn durch den Förderstopp wird er so teuer, dass die festgelegten Zielmieten verfehlt werden. Deshalb muss die soziale Wohnraumförderung um exakt denselben Betrag erhöht werden, der infolge der ausbleibenden Förderung entfällt. Bei 26.250 Euro pro Wohneinheit im EH55-Standard und 100.000 notwendigen Wohneinheiten sind das allein 2,6 Mrd. Euro pro Jahr. Passiert das nicht, können genau wie die 400.000 insgesamt pro Jahr geplanten neuen Wohnungen auch die darin enthaltenen 100.000 neuen Sozialwohnungen nicht ansatzweise gebaut werden.
Robert Habeck: Lösung für KfW Gebäudeförderung steht
Update vom 01.02.2022: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Konkrete Auswirkungen des Förderstopps
Update vom 25.01.2022: Einen Einblick in die konkreten Auswirkungen des Förderstopps gibt Tobias Schallert, Geschäftsführer von tempus24. Das Unternehmen ist der Entwickler der WOHNGROUP GmbH aus Erfurt und realisiert aktuell mehrere Wohnungsbauprojekte in Thüringens Landeshauptstadt sowie in Gera und Halle an der Saale: „Der sehr kurzfristige Stopp betrifft bei uns 190 Wohneinheiten in Erfurt und 180 weitere in Halle, für die wir Förderanträge fristgerecht gestellt haben und jetzt keine Zusagen mehr bekommen sollen. Im Handstreich sind uns mal schnell neun Millionen Euro Fördergelder gestrichen worden, die fest eingeplant waren. Wenn es so bleibt, muss jede Wohneinheit 26.000 Euro teurer werden, was je nach Wohnung einer Teuerung um sechs bis acht Prozent entspricht. Gleiches gilt für die zukünftigen Mieten, die dann zwischen 30 und 100 Euro im Monat pro Wohnung höher liegen. Es wird von Fehlanreizen gesprochen, aber von Förderkontinuität und Vertrauensschutz ist nicht die Rede.“
Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften kritisierte in seiner Jahresauftakt-Pressekonferenz die unzuverlässigen politischen Rahmenbedingungen: "Diese Woche haben wir dies am Holterdiepolter-Wegfall der KFWFörderung für energieeffizientes Bauen gemerkt." (zum gesamten Artikel). Auch die Stadtgestalter Leipzig kritisieren den Förderstopp heftig: "Der unangekündigte Förderstopp für energieeffiziente Gebäude durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat für den Leipziger Wohnungsmarkt sofortige, katastrophale Folgen. Allein bei den zwölf Mitgliedern der Leipziger Stadtgestalter – Leipzigs größte Projektentwickler – fehlen dadurch rund 107 Millionen Euro Fördersumme. Dies betrifft konkret Projekte mit einer Gesamtzahl von circa 4.400 Wohnungen. Für alle Leipziger Wohnungsentwickler wird die Ausfallsumme auf mindestens 150 Millionen Euro für circa 5.000 bis 6.000 Wohnungen in Leipzig geschätzt."
Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.: „Die Kluft zwischen Bekenntnissen zu bezahlbarem Wohnen und Klimaschutz gegenüber dem realen Handeln in der Politik war schon immer groß, aber nun haben wir eine neue Dimension erreicht. Die nun gestrichene Förderung war für viele Thüringer Wohnungsunternehmen der wesentliche Baustein, der die dramatischen Kostensteigerungen bei Bau und Sanierung von Wohnungen gerade noch abfangen konnte. Die Förderung war ebenso der letzte ‚Puffer‘, der die unterfinanzierte Thüringer Förderung für sozialen Wohnungsbau ersetzen konnte. Diese Gelder fehlen nun und zwingen unsere Unternehmen zu Projektstopp oder Kostenumlage auf die Mieter. Konkret bedeutet der Förderungsstopp für die betroffenen Wohnungen eine Mieterhöhung von 1,53 Euro pro Quadratmeter und Monat.“
BEG-Stopp als Nackenschlag für die energetische Sanierung
24.01.2022: ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner kommentiert den plötzlichen BEG-Stopp wie folgt: „Der Programmstopp der BEG ist ein Nackenschlag für die energetische Sanierung. Viele Unternehmen hatten darauf vertraut, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten finanziellen Mittel für ihre aktuellen und bereits in Planung befindlichen Projekte nutzen zu können. So werden wir abermals um Jahre zurückgeworfen und wichtige Neubauprojekte werden verworfen, wenn die Förderung nun ausbleibt. Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr rückt in weite Ferne.“
Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Der plötzliche Stopp der BEG-Förderung bedeutet eine Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Die Entscheidung ist eine Katastrophe für alle, die sich für günstigen und nachhaltigen Wohnraum engagieren. Nicht nur künftige, sondern auch bereits beantragte Bauvorhaben für Neubau und Bestandsmaßnahmen werden damit von heute auf morgen beendet. Was Bauherren vor allem brauchen, ist Planungssicherheit. Dieser Schritt ist genau das Gegenteil und Gift für das Entstehen und den Erhalt von bezahlbaren Wohnungen. Der Förderstopp legt nach wenigen Wochen Regierungsarbeit die Axt an das ohnehin ambitionierte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr und das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn einerseits hehre Ziele im Koalitionsvertrag formuliert werden, aber kurze Zeit später die Mittel für deren Erreichung ohne mit der Wimper zu zucken beerdigt werden.“
BFW-Präsident Andreas Ibel: „Von heute auf morgen alle Förderprogramme zu stoppen, ist ein denkbar schlechter Start in der Baupolitik der neuen Bundesregierung. Der Vertrauensverlust in die Politik könnte größer nicht sein. Überall im Land werden nun innovative und klimafreundliche Bauprojekte gestoppt. 400.000 neue Wohnungen jedes Jahr werden so sicher nicht gebaut. Viele unserer Mitgliedsunternehmen halten ihre Projekte an. Finanzierungen brechen zusammen. Nicht nur für unsere Firmen, sondern gerade auch für kleine Häuslebauer, deren Traum vom Eigenheim jetzt platzt. Die Auswirkungen sind noch gar nicht abzusehen. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht schnell handelt, hat sie schon innerhalb der ersten 100 Tage mehr Schaden angerichtet, als sie im Rest der Legislaturperiode noch reparieren könnte.“
Dirk Wohltorf, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland IVD: „Der Förderstopp konterkariert die Bestrebungen der Bundesregierung, Wohneigentum zu fördern und bis 2045 eine Klimaneutralität zu erreichen. Vom Förderstopp ist im Übrigen auch die Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der BEG betroffen, was kaum nachvollziehbar ist, zumal das Thema Solarpflicht derzeit ganz weit oben auf der Liste der Vorhaben der Ampel-Koalition steht. Mit dem BEG-Förderstopp ist auch die Neubauförderung der Effizienzhäuser 40 und 40 Plus sowie die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus betroffen. Dass diese Förderungen völlig unerwartet auf Eis gelegt wurden, ist für betroffene Antragsteller ein Schlag ins Gesicht. Die Bundesregierung muss sofort die Förderungen wieder gewähren, ansonsten können die Klimaschutzziele und der politische Wille, mehr Menschen die Eigentumsbildung zu erleichtern, schon zu Beginn der neuen Wahlperiode beerdigt werden.“
Harte Attacken gab es auch aus Richtung der CSU, die der Ampel-Regierung vorwarf, statt für Planungssicherheit für Verunsicherung zu sorgen und damit Chancen im Kampf gegen den Klimawandel verschenke. Auch die Schwesterpartei CDU sieht in dem Stopp ein fatales Signal. Es brauche im Kampf gegen den Klimawandel verlässliche politische Rahmenbedingungen statt Entscheidungen von heute auf morgen. Die Deutsche Umwelthilfe warnt aufgrund des überraschenden Stopps der Bundesförderung vor Rückschritten beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Ohne schnelle ordnungsrechtliche Intervention werde die Wohnungsoffensive der Ampel-Regierung vor allem die Sanierungsfälle von morgen erzeugen. Besonders fatal sei in dem Zusammenhang, dass auch die Förderprogramme für die Bestandssanierung vom Förderstopp betroffen seien.
Zumindest die Koalitionspartnerin und Bauministerin Klara Geywitz gibt Entwarnung: Es werde demnach so schnell es geht, Klarheit über künftige Fördermöglichkeiten geben.
Der Auslöser:
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt
Am 24. Januar 2022 erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Weitergehende Fragen und Antworten
1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.
2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 sechs Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.
Anträge für KfW-Förderprogramme seit dieser Woche wieder möglich
Update vom 20. Februar 2024: Über die Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit heute wieder Anträge für die Förderprogramme klimafreundlicher Neubau, genossenschaftliches Wohnen und altersgerechte Umbauen gestellt werden. Gegen Ende vergangenen Jahres waren diese zum Teil im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts oder aufgrund ausgeschöpfter Mittel gestoppt worden.
Mit 2,1 Prozent liegt der Zinssatz im Programm klimafreundlicher Neubau deutlich unterhalb der derzeit marktüblichen Bauzinsen von rund vier Prozent. Im Rahmen des Programmes stehen in diesem Jahr 762 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung dafür noch 1,68 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds eingeplant.
Mit 15 Millionen Euro wird das Programm für genossenschaftliches Wohnen ausgestattet. Damit sollen Genossenschaftsgründungen mit Neubauzielen oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützt werden. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen wird 2024 mit 150 Millionen Euro gefördert, was einer Verdoppelung der Summe aus dem Jahr 2023 entspricht.