Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen unterzeichnet

Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen unterzeichnet

Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen unterzeichnet
Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin wurde geschlossen. Copyright: ernhir auf Pixabay

In Berlin ist ein „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ beschlossen worden. Was vereinbart wurde und warum das Bündnis nicht von allen gutgeheißen wird.

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In der Hauptstadt ist das „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ beschlossen worden. Die Vereinbarung zwischen Vertretern des Senats, der kommunalen und privaten Wohnungswirtschaft, der Industrie- und Handelskammer und Wohlfahrtsverbänden ist nach vier Monaten Verhandlungen am 20. Juni 2022 unterzeichnet worden. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey erklärte:

„Der heutige Tag zeigt, dass wir nur gemeinsam Lösungen für einen beschleunigten Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen finden können.“

Doch nicht alle Verhandlungsteilnehmer waren am Ende zu einer Unterschrift bereit. So haben der Berliner Mieterverein, aber auch der Zentrale Immobilienausschuss ZIA ihre Zustimmung verweigert. Franziska Giffey sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur: „Nur, weil man nicht alles bekommt, zu sagen, dann machen wir nicht mit, das finde ich schwierig.“

Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin und seine Ziele

Zu den 18 Erstunterzeichnern gehören für die private Wohnungswirtschaft unter anderem Christoph Weiß, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, der Vonovia-Chef Rolf Buch und Sven-Christian Frank, CLO der Adler Group. Die Bündnispartner bekennen sich zu folgenden Zielen:

Bis Ende 2026 sollen 100.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon die Hälfte im mittleren und unteren Preissegment. Die private Wohnungswirtschaft soll mit 60.000 Einheiten den größten Anteil leisten. 20.000 Wohnungen sind dabei von den großen privaten Bestandshaltern gefordert. Die Kommunalen Wohnungsunternehmen sind mit 35.000 Wohnungen im Boot. Die Genossenschaften tragen 2.500 bis 5.000 Wohnungen bei, je nachdem wie die Förderung und die Vergabe von Grundstücken durch das Land Berlin gestaltet wird.

Von den durchschnittlich 20.000 zu bauenden Wohnungen pro Jahr sind 5.000 als Sozialwohnungen zu schaffen. Dafür stehen 2022 und 2023 jeweils 740 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Die Rahmenbedingungen für zügigen Wohnungsneubau muss das Land Berlin schaffen. Die entsprechenden Absichtserklärungen sind in dem Dokument festgehalten: mehr Personal, Digitalisierung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Förderung von Mietwohnungsbau soll weiterentwickelt werden.

Von Zugeständnissen geprägter Verständigungsprozess

Wie schwierig der Verständigungsprozess war, beweisen die offiziellen Statements der Beteiligten. Der BFW-Vorstand Christoph Weiß sagte: „Die Verhandlungen waren teilweise sehr kontrovers.“ In einer Presseerklärung des Verbandes wird betont, dass eine wichtige Forderung für die mittelständische Immobilienwirtschaft erfüllt worden sei: Das Land Berlin sei mit dem Bündnis in der Pflicht, die Auswirkungen neuer Gesetze und Verwaltungsvorschriften mit wohnungswirtschaftlichem Bezug auf Baukosten, Miethöhe, Betriebskosten, Genehmigungsdauer und Bauvolumen bereits im Gesetzgebungsprozess transparent zu machen.

Doch neben den Neubauzielen ging es vor allem um Mietregulierung. Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia, erklärte im Anschluss an die Unterzeichnung: „Beim Ergebnis der Bündnisvereinbarung mussten alle Beteiligten Zugeständnisse machen. Wir sind überzeugt, dass diese Kraftanstrengung gerade jetzt im Interesse der Mieterinnen und Mieter in Berlin richtig ist.“  

Es gibt von allen Seiten ein Bekenntnis zur Arbeit an einem qualifizierten Mietspiegel. Vom Land Berlin wurden darüber hinaus weitere Initiativen zur Mietkontrolle angekündigt: Aus Steuern finanzierte Mieter-Beratungsstellen und das Engagement für eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Mietpreis-Prüfungsstelle: obgleich es Mietervereine und das Mietrecht gibt, die im Rechtsstaat den Schutz der Mieter gewährleisten. Die privaten Wohnungsunternehmen mit einem Bestand ab 3.000 Wohneinheiten verpflichten sich im Rahmen des Bündnisses, bei der Wiedervermietung 30 Prozent der Wohnungen an Haushalte mit Anspruch auf einen WBS zu vergeben. Sie haben auch zugestimmt, dass Mieterhöhungen für WBS-Haushalte bis Ende 2023 auf zwei Prozent begrenzt werden. Die Wohnungsverbände sollen entsprechend auf ihre Mitglieder einwirken.

Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen mit Augenmaß

Die Bündnispartner haben sich generell auf Mieterhöhungen und Modernisierungen mit Augenmaß und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geeinigt. Darüber hinaus verpflichten sie sich, bei Mieterhöhungen auch das Haushaltseinkommen zu berücksichtigen: Erhöhungen, die bei WBS-Berechtigten 30 Prozent des Haushaltseinkommens überschreiten, sollen nicht durchgeführt werden. Auch wollen sie sich bereits jetzt bei Mieterhöhungen an eine Kappungsgrenze von elf Prozent innerhalb von drei Jahren halten – und das trotz steigender Baukosten, Zinsen und einer weit höheren Inflationsrate. Gesetzlich sind in angespannten Wohnungsmärkten derzeit noch 15 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig.

Maren Kern, Vorständin des BBU Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, sagte: „Der BBU als Verband der landeseigenen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen in Berlin unterschreibt, obwohl die dabei gemachten großen Zugeständnisse unseren Unternehmen mit ihren niedrigen Mieten angesichts von Bau- und Materialpreisexplosion sehr viel abverlangen. Dabei leitet uns das Bewusstsein, dass mit dem Bündnis ein unverzichtbarer Beitrag zur Wahrung des sozialen Friedens in der Stadt geleistet wird.“

Berliner Mieterverein und ZIA erteilen dem Wohnungsbündnis eine Absage

Dennoch erteilte der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild dem Bündnis eine Absage. In einer Presseerklärung ließ er mitteilen, dass das Ergebnis aus zwei Gründen nicht ausreiche: „In der Vereinbarung fehlt jedwede Zusage der Immobilienwirtschaft für eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietung, für einen geringen Mietanstieg nach Modernisierung und Begrenzung der Heizkosten bei energetisch schlechten Gebäuden.“ Diese Forderungen sind allerdings längst im Mietrecht verankert. 

Für den ZIA waren wiederum die Zugeständnisse zur Mietregulierung Gründe, um die Vereinbarung nicht mitzutragen. Auch die starren Auflagen der „kooperativen Baulandentwicklung“ setzen aus Sicht des Zentralen Immobilien Ausschusses zu enge Grenzen. In einer Pressemitteilung erklärte  ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke: „Wir können als Verband am Ende Fragen der Wirtschaftlichkeit nicht völlig ausblenden. Schließlich müssen unsere Mitglieder all das auch refinanzieren können.“

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