Ein Kommentar von Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami LLP, zum geplanten Mietenstopp in der Hauptstadt
Ein Mietendeckel müsste den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Hier ist zunächst die Gesetzgebungskompetenz fraglich. Regelungen zur Miethöhe finden sich weitgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Land Berlin kann rechtssicher wohl nur in den Bereichen des Wohnungswesens die Mieten begrenzen, die den Bundesländern zugewiesen sind. Das sind zum Beispiel die Mieten im geförderten Wohnraum. Aber für die Festlegung einer flächendeckenden Mietobergrenze für ganz Berlin ist diese Gesetzgebungskompetenz fraglich.
Zudem sind die inhaltlichen Vorgaben der Verfassung zu beachten. Insbesondere muss die Ausgestaltung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gerecht werden.