Bestellerprinzip: Warum das neue Maklerrecht längst überfällig war

Bestellerprinzip: Warum das neue Maklerrecht längst überfällig war

Bestellerprinzip: Warum das neue Maklerrecht längst überfällig war
Achim Amann über das neue Maklerrecht.

Am 23. Dezember tritt das neue Maklerrecht in Kraft. Die BGB-Norm regelt die Provision des Maklers bei der Veräußerung von Immobilien. Dadurch sollen die Käufer entlastet werden, aber auch für die Maklerbranche bedeutet dies einen Wandel. Achim Amann, Mitgründer und Geschäftsführer von Black Label Immobilien, begrüßt die Neuregulierung. Hier legt er dar, warum. 

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Am 23.12.2020 tritt in Deutschland das neue Maklerrecht in Kraft. Im Kern bedeutet dies für uns als Makler, dass im privaten Wohnungsmarkt vom Käufer für unsere Dienstleistung nicht mehr als vom Verkäufer verlangt wird. Die Höhe der Provisionen ist dabei frei verhandelbar. Je nach Region und Art der Immobilie wird also der Wettbewerb die Höhe der Provision regeln. Aus unserer Sicht ist das neue Maklerrecht, auch Bestellerprinzip genannt, für alle Marktteilnehmer von Vorteil. Schon sehr lange befürworten wir, dass die Verkäufer dem Makler für seine Leistungen ein Honorar zahlen.

Die einseitige Zahlung des Maklers nur für die Käuferseite war nicht mehr zeitgemäß. Wir sehen deshalb große Chancen im neuen Maklergesetz. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Wir gehen davon aus, dass die Verkäufer sich auf Provisionen von drei Prozent plus gesetzlicher Mehrwertsteuer einstellen werden und die Käufer ebenso.

Maklerleistungen werden vergleichbarer

Wir haben bereits mehrfach bewiesen, dass der private Verkäufer am besten fährt, wenn er sogar die komplette Maklerleistung bezahlt. Somit kann der Käufer provisionsfrei kaufen und spart Eigenkapital. Bei vielen Banken ist es Usus, eher höhere Kaufpreise zu finanzieren als die Maklerkosten. Mit Black Label Immobilien bieten wir schon lange neben der erfolgsbasierten Maklervergütung auch ein flexibles Modell an.

Unser Modell sieht wie folgt aus: Es wird ein pauschaler Satz mit dem Makler vereinbart, welchen der Verkäufer direkt an den Makler zahlt, je nach gewünschter Dienstleistung und Aufwand. Wir werden nun die kommenden Jahre beobachten können, ob sich nicht sogar - vergleichbar wie in praktisch allen anderen freien Berufen - eine Art Beraterhonorar vereinbaren lässt. Der Vorteil für Makler hierbei ist, dass er keine Arbeiten und Leistungen erbringen muss, die später nicht vergütet werden.

Die Vorteile des neuen Maklerrechts für Käufer ist neben dem geringeren Einsatz von Eigenkapital auch die Vergleichbarkeit von Maklerleistungen. Die Käufer können rechtklar erkennen, welche Makler welche Leistungen durchsetzen und abrechnen – auch beim Verkäufer. Allerdings werden dadurch gerade kleine Makler möglicherweise nicht am Markt bestehen können.

Neue Herausforderungen aufgrund des Bestellerprinzips

Den Trend zur Marktkonsolidierung beobachten wir aber schon seit mehreren Jahren, denn die Anforderungen an Makler steigen permanent. Immer mehr gesetzliche Anforderungen für Weiterbildungen haben nicht nur die Eintrittsbarrieren erhöht, sondern auch die wirtschaftlichen Risiken. Auch die erheblichen und wachsenden Kosten für Marketing und Infrastruktur stellen unsere Zunft vor Herausforderungen.

Der einzige echte Nachteil, den ich im neuen Maklerrecht erkenne, ist der deutlich längere Zahlungslauf. Gerade in den Großstädten wie Berlin dauert es oft mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate, bis der Kaufpreis bezahlt wird. Somit ist schon jetzt erkennbar, dass der Makler lange auf die Begleichung seiner Rechnung warten müssen wird. Dies ist wiederum eine Anforderung an das Management der Maklerhäuser: Sie müssen für ausreichend Kapitaldeckung sorgen, um solche Phasen zu überstehen.

Auch wenn das Gesetz zu einer gewissen Marktbereinigung mit entsprechenden Nachwirkungen führen wird, so bin ich überzeugt, dass nicht nur wir und unsere Wettbewerber davon profitieren werden. Auch für die anderen Marktteilnehmer, private und institutionelle, wird das neue Maklerrecht von Vorteil sein.  

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