Seit Inkrafttreten des Mietendeckels mehren sich Versuche von Vermietern, über Umwege an ihre bisherigen Einnahmen zu kommen. Verbraucherschützer raten, sich zu wehren – und im Zweifel auf die Mietpreisbremse als wirksames Mittel zu setzen.
In knapp 900 Fällen haben sich Berliner Mieterinnen und Mieter bisher an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt, weil ihre Vermieter den Mietendeckel nicht befolgen. Vier Wochen nach Inkrafttreten der zweiten Phase des Mietendeckel-Gesetzes bewertet der zuständige Senator Sebastian Scheel (Linke) das als Indiz, dass sich die überwiegende Zahl der Vermieter rechtskonform verhält.
Zur Erinnerung: Seit 23. November 2020 müssen Mieten, die als überhöht gelten, abgesenkt werden – ein bundesweit einmaliger Vorgang. Das Gesetz selbst gilt seit Ende Februar vergangenen Jahres; demnach sind die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen bis 2025 auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie um höchstens 1,3 Prozent jährlich steigen. Bei Neuvermietung gelten Obergrenzen beziehungsweise die Vormiete. Scheel geht davon aus, dass etwa 340.000 Haushalte in Berlin von der Regelung profitieren.
Schattenmieten und andere Tricks sollen den Mietendeckel umgehen
Wie viele davon zwar offiziell monatlich Geld sparen, sich tatsächlich aber mit gewieften Vermietern konfrontiert sehen, die ihre Einnahmen auf Umwegen sicherstellen wollen – das lässt sich schwer ermitteln. An Kreativität scheint es vermietenden Eigentümern jedenfalls nicht zu mangeln. Am bekanntesten ist der Trick mit einer Schattenmiete, nach der im Mietvertrag zwei Preise ausgewiesen sind: Die derzeit gesetzeskonforme und die, falls der Mietendeckel vor Gericht kippt.
Selbst Scheels Vorgängerin Katrin Lompscher (ebenfalls Linke) hatte Mietern empfohlen, das Geld vorzuhalten und beispielsweise auf ein eigenes Konto einzuzahlen, um im Zweifelsfall gewappnet zu sein. Darüber hinaus kursieren Verabredungen von „Beraterverträgen“, die Vermieter mit Mietern abschließen und so den Differenzbetrag zur abgesenkten Miete einstreichen. Oder die Wohnungsmiete wird zwar gesenkt, dafür steigen zeitgleich die Stellplatzkosten ins Astronomische oder es gibt neue Mieten für ein Kellerabteil oder eine Einbauküche.
Unkenntnis als wichtige Waffe mancher Vermieter
Zudem berichten Verbraucherportale wie die Conny GmbH (ehemals wenigermiete.de) von falschen Angaben beim Ausfüllen des Bewertungsbogens für eine Wohnung: Da werde aus einer Renovierung ein Neubau, aus einem schlichten Fußboden ein hochwertiges Parkett. Und viele Vermieter setzen offenbar auf die Unkenntnis ihrer Mieter. In einer Umfrage des Verbraucherportals erklärten fast drei Viertel der Befragten, nicht von ihren Vermietern über das Inkrafttreten des Mietendeckels informiert worden zu sein. Dabei hätten sie Anspruch auf eine Mietsenkung.
Mietpreisbremse gerät in Vergessenheit
Bedauerlich findet es Conny-Chef Daniel Halmer zudem, dass in der Aufregung über den Mietendeckel die Mietpreisbremse in Vergessenheit gerät – obwohl sie im Zweifel das verlässlichere Mittel sei, um weniger Miete zahlen zu müssen. Seine Argumentation: Falls der Deckel gekippt wird, verschenken die Berliner Geld. Denn sie hätten die Bremse mittels einer Rüge aktivieren müssen; es gebe keine Rückwirkung außer für Neuverträge ab April 2020. „Das bedeutet, dass sich Vermieter über den Mietendeckel freuen können, weil er Mieter abhält, die Mietpreisbremse zu ziehen“, sagt Halmer. Wenn der Deckel im zweiten Quartal 2021 gekippt wird, hätten so nur die Vermieter gewonnen, argumentiert der Verbraucherportal-Chef.
Quelle Aufmacherfoto: Qube's Pictures auf Pixabay