Die Abbrucharbeiten an der Carolabrücke in Dresden schreiten voran, die notwendige Zwischenlösung für die Schifffahrt ist bereits umgesetzt. Ein Rechtsgutachten soll klären, welche genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Neubau gelten und welche Gestaltungsspielräume bestehen.
Nachdem ein Gutachten im Dezember bestätigt hat, dass die verbliebenen Brückenzüge A und B nicht erhalten werden können und ein vollständiger Neubau erforderlich ist, nimmt die Landeshauptstadt Dresden nun die nächsten Schritte in Angriff. Ein Rechtsgutachten soll klären, welche genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Neubau gelten und welche Gestaltungsspielräume bestehen. Die Ergebnisse werden nach den Winterferien 2025 erwartet.
Unterschiedliche Genehmigungswege für den Neubau
Das Gutachten wird insbesondere prüfen, ob eine planungsrechtliche Genehmigung für den Neubau erforderlich ist und welche Auswirkungen Anpassungen an modernen Verkehrs- und ÖPNV-Richtlinien haben könnten. Auch bauliche Änderungen wie zusätzliche Brückenpfeiler werden rechtlich bewertet. Drei mögliche Genehmigungsverfahren stehen zur Diskussion:
- Ersatzneubau – Die schnellste Variante, die nur begrenzte Anpassungen erlaubt, aber keine erneute Umweltprüfung erfordert.
- Planfeststellungsverfahren – Der umfangreichste und langwierigste Prozess mit den größten Gestaltungsspielräumen, jedoch auch strengeren Auflagen zu Umwelt- und Naturschutz.
- Plangenehmigungsverfahren – Eine verkürzte Version des Planfeststellungsverfahrens, die durch die Zustimmung aller beteiligten Behörden beschleunigt werden kann.
Entscheidung liegt beim Stadtrat
Auf Grundlage des Gutachtens wird die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage für den Stadtrat erarbeiten. Die Stadträte entscheiden dann, ob ein Ersatzneubau ausreicht oder ob ein umfangreicheres Verfahren notwendig ist. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vorgesehen, um Transparenz zu gewährleisten.
Mit dem Gutachten schafft die Stadt die Basis für eine schnelle, rechtssichere und zukunftsfähige Lösung, die den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft gerecht wird.