Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lässt nicht locker. Unzufrieden mit der Blockadehaltung des Berliner Senats nach ihrem erfolgreichen Volksentscheid, planen die Initiatoren, über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen zu lassen. Während die Finanzierung zur Erarbeitung dieses Gesetzes inzwischen steht, will der Berliner Senat ein neuerliches externes Gutachten einholen lassen.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kündigte Ende September an, einen Gesetzesvolksentscheid einzuleiten, bei dem über ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz abgestimmt werden soll. Zwei Jahre nachdem sich 59,1 Prozent der Berliner, die an dem Volksentscheid partizipiert haben, für die Vergesellschaftung von Wohnraum entschieden haben, ist die Initiative überzeugt, dass der Gesetzesvolksentscheid das beste Instrument zur Durchsetzung des Votums ist. Mit diesem Schritt demonstriert die Initiative ihren Unmut über die politische Blockade des Berliner Senats und will Fakten schaffen.
CDU-geführter Senat erteilt Enteignung eine Absage
„Während wir Mieter*innen immer tiefer in der Wohnungsmisere versinken und die Immobilienkonzerne aus unserer Not Profite schlagen, lässt der Senat keinen Zweifel daran, dass er die Vergesellschaftung von Wohnraum mit allen Mitteln verhindern will. Dem werden wir nicht mehr weiter tatenlos zuschauen: Als Berliner Stadtgesellschaft schreiben wir jetzt selbst das Vergesellschaftungsgesetz, das uns der Senat seit zwei Jahren schuldig ist. Mit dem Gesetzesvolksentscheid können wir Berliner*innen die Entscheidung, die wir vor zwei Jahren getroffen haben, endlich gemeinsam umsetzen. Mehr denn je sind wir davon überzeugt, dass Vergesellschaftung das beste Mittel ist, um die Mieten langfristig bezahlbar zu machen und Wohnraum demokratisch zu verwalten“, erklärt Veza Clute-Simon, Sprecherin der Initiative.
Noch im Juni hatte die eigens vom Berliner Senat eingesetze Expertkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und tragfähige Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne bestätigt. Einer Umsetzung erteilte der CDU-geführte Senat zuletzt jedoch eine Absage. Er kündigte stattdessen an, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ausarbeiten zu wollen, welches erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten solle. Davor wolle man es vom Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtssicherheit hin überprüfen lassen. Doch derartige Ankündigungen beschwichtigten Deutsche Wohnen & Co. enteignen nicht.
Finanzierung der Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes via Crowdfunding
Um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren, bleibt die Initiative ihrer volksnahen Verankerung treu und setzt auf eine Crowdfunding-Kampagne. Dazu erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative: „In den kommenden Monaten werden wir mit fachkundigen Juristen und Experten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten, um ein rechtssicheres und verlässliches Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung. Auch Plakate und Infomaterial für unser neues Vorhaben müssen bezahlt werden. Jeder Euro hilft, um den skrupellosen Machenschaften der Immobilienkonzerne etwas entgegenzusetzen.“
Die Initiative kündigt an, das fertige Vergesellschaftsgesetz im Laufe des kommenden Jahres vorzulegen und den Gesetzesvolksentscheid offiziell einzuleiten. Dieser muss dann die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen.
Vergesellschaftungsgesetz kann erarbeitet werden und der Senat mauert
Update vom 21. November 2023: Wie die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ Anfang November verkünden konnte, wurde die Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung der Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes nach einem Monat erfolgreich abgeschlossen. Wie Ida Mühlhaus, Sprecherin der Initiative, mitteilte, werde das Geld genutzt, „um ein wasserdichtes Gesetz zu erarbeiten, das den Willen von mehr als einer Million Berliner endlich umsetzt.“
Der schwarz-rote Berliner Senat kündigte unterdessen an, vor dem angekündigten Vergesellschaftungsrahmengesetz trotz der einjährigen Arbeit der Vergesellschaftungskommission ein erneutes externes Rechtsgutachten einholen zu wollen. Gründlichkeit käme vor Schnelligkeit, ließ sich die Senatsfinanzverwaltung daraufhin zitieren. Die Retourkutsche durch die Enteignungsinitiative folgte prompt:
„Nachdem Bauen, Bauen, Bauen gescheitert ist, kommt jetzt Prüfen, Prüfen, Prüfen. Aber das schafft keine einzige bezahlbare Wohnung. Dem Senat gehen längst die Argumente aus. Wir brauchen keine weiteren Gutachten und wir brauchen auch kein Rahmengesetz. Artikel 15 steht im Grundgesetz und das gilt auch in Berlin. Aber CDU und SPD weigern sich, den Willen der Berliner zu respektieren und die Immobilienkonzerne endlich zu enteignen, damit die Mieten wieder bezahlbar werden“, sagte Achim Lindemann, Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen.
Entsprechend hält die Initiative an ihrem eingeschlagenen Weg fest. Achim Lindemann: „Von dieser Regierungskoalition haben Mieter nichts zu erwarten außer Verrat und Enttäuschung. Wir haben uns deshalb entschieden, unser eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen und die Immobilienkonzerne zu enteignen. Während die Regierung inmitten der Mietenkrise nur Verzögerungstaktiken verfolgt, machen wir uns an die Arbeit: Wir schreiben ein rechtssicheres Vergesellschaftungsgesetz, das die Berliner dann per Volksentscheid selbst in Kraft setzen können.“