Streit um ein Bürgerbegehren in Dresden zum Neustädter Markt

Streit um ein Bürgerbegehren in Dresden zum Neustädter Markt

Streit um ein Bürgerbegehren in Dresden zum Neustädter Markt
Blick von der Augustusbrücke auf das Quartier an der Großen Klostergasse. Copyright: GHND e.V. / ARTE4D 2020

2021 stellte das Landesamt für Denkmalpflege Teile des Neustädter Marktes unter Denkmalschutz. Damit einher gingen hohe Hürden für eine Neugestaltung des Dresdner Platzes. Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) brachte darum ein Bürgerbegehren auf den Weg, das von der Stadtverwaltung infrage gestellt wurde. Die GHND präsentierte in der Sache nun ein Rechtsgutachten und klagt über unfairen Umgang.

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Prof. Dr. Christopher Schmidt kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss: Der Fragebogen des Bürgerbegehrens zum Neustädter Markt einschließlich der gestellten Frage ist vollumfänglich rechtsgültig. Der Professor an der Hochschule Esslingen und stellvertretender Direktor des Institutes für Sachunmittelbare Demokratie war von der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) um eine Einschätzung gebeten worden. Was ist geschehen?

Neustädter Markt, oder: Wenn der Denkmalschutz ein Vorhaben torpediert

Die GHND hat sich intensiv in den Wiederaufbau des Dresdner Neumarktes rund um die Frauenkirche eingebracht. Seit längerer Zeit plädiert sie auch für eine kleinteilige Bebauung auf der anderen Seite der Elbe. Das schien Konsens, die Dresdner Stadtverwaltung initiierte unter großer Bürgerbeteiligung einen Gestaltungswettbewerb für das Neustädter Ufer und den Neustädter Markt. Am Ende wurden die Berliner Architekten Bernd Albers und Günther Vogt als Sieger bekannt gegeben. Die Vorschläge des ersten Preisträgers decken sich zum großen Teil mit den Intensionen der GHND. So war deren Vorsitzender Torsten Kulke zufrieden, als der Stadtrat im Januar 2020 den Oberbürgermeister beauftragte, auf dieser Grundlage einen Rahmenplan vorzulegen.

Im Juni 2021 verkündete dann der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert, dass der Neustädter Markt aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen wurde. Zum Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit den DDR-Plattenbauten, Grünanlagen und Kleinarchitektur. Das Standbild Goldener Reiter, die beiden Nymphen-Brunnen, Fahnenmasten sowie barocke Figuren und Vasen auf der Hauptstraße stehen bereits seit 1991 und die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht seit 2019 unter Schutz. Alf Furkert betont, dass dies keineswegs Veränderungen ausschließe, diese müssten aber unter den Schutzinteressen besprochen werden.

Nun befürchtet Torsten Kulke, dass die prämierten Entwürfe von der Verwaltung zerpflückt werden und so durch die Hintertür die kleinteilige Bebauung und die Veränderung der durch das Areal führenden Bundestraße verhindert werden. Seine Bedenken werden auch dadurch bestärkt, dass die Stadt immer neue Hürden für den Wiederaufbau des Narrenhäusels am Kopf der Augustusbrücke stellt. Einen entsprechenden Beschluss zum Wiederaufbau des markanten Wohnhauses hatte der Stadtrat 2016 getroffen.

Bürgerbegehren zum Neustädter Markt wird infrage gestellt

Deshalb startete die GHND im Februar 2022 ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass vom Königsufer/Westseite ausgehend die 2019 unter breiter Bürgerbeteiligung entstandenen Wettbewerbsergebnisse (Stadtratsbeschluss V3266/19) verwirklicht werden, die sich am schönen städtebaulichen Zustand vor der Zerstörung orientieren?“

Als wäre das Sammeln der etwa 27.000 Unterschriften nicht schon schwer genug, sorgte Anfang Mai eine Äußerung der Stadtverwaltung für neue Zweifel. Stadtrat André Schollbach von den Linken hatte nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gefragt und die Antwort veröffentlicht. Danach hält die Stadtverwaltung die Fragestellung für unzulässig. Auf eine Presseanfrage von IMMOBILIEN AKTUELL antwortet die Stadt Dresden, dass sie bereits im Juli 2021 mitgeteilt habe, dass die Fragestellung schon allein aus formalen Gründen nicht gehe. Nach Paragraph 25 der SächsGemO seien seit 2014 Fragestellungen ungültig und ein Entscheidungsvorschlag müsse formuliert werden, der es dem Bürger ermögliche, sich über die Tragweite der Entscheidung klar zu sein. Bei Erfolg entscheide er schließlich anstelle des Stadtrates.

Torsten Kulke und seine Vereinsmitglieder haben nach eigenen Angaben von den Zweifeln erst aus der Presse erfahren. Ihre Fragen seien von der Stadt unbeantwortet geblieben, so Torsten Kulke. Am 5. Mai beauftragte er das Gutachten, denn nach Bekanntwerden der Kritik des städtischen Rechtsamtes seien die Unterschriftensammlungen schlagartig fast zum Erliegen gekommen und dem Bürgerbegehren ein schwerer Schaden zugefügt worden. Ein solches Vorgehen, so das Rechtsgutachten von Prof. Christopher Schmidt, entspreche nicht dem Leitbild einer bürger- und partizipationsfreundlichen Kommune. Die GHND fordert nun vom Stadtrat eine politische Bewertung. Wie viele Stimmen bisher gesammelt wurden, will Torsten Kulke nicht nennen. Aber er kündigt an, weiterzumachen. Formal bleibt bis Februar 2023 dafür Zeit.

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