Hamburg beschließt 100 Jahre Mietpreisbindung für Sozialwohnungen

Hamburg beschließt 100 Jahre Mietpreisbindung für Sozialwohnungen

Hamburg beschließt 100 Jahre Mietpreisbindung für Sozialwohnungen
Weil in Hamburg die Mieten deutlich gestiegen sind, will die Politik nun eingreifen. Copyright: falco auf Pixabay.

Die Stadt Hamburg will jährlich mindestens 1.000 neue Sozialwohnungen bauen und mit einer 100-jährigen Mietpreisbindung versehen. Außerdem wird der Verkauf städtischer Grundstücke untersagt. Die Verbände der Wohnungswirtschaft sprechen von einer „dramatischen Fehlentscheidung“.

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Nach fast zweijährigem Ringen um eine soziale Wohnraumversorgung mit dauerhaft bezahlbaren Mieten haben sich Hamburgs rot-grüner Senat und die beiden Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden und Miete“ auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht vor, dass Hamburg grundsätzlich keine städtischen Wohnungen und Wohngrundstücke mehr verkaufen darf, sondern diese nur noch im Erbbaurecht mit 100 Jahren Laufzeit vergibt. Außerdem sollen künftig jedes Jahr rund 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden, die einer 100-jährigen Mietpreisbindung unterliegen, und zwar auf einem Niveau unterhalb des Mittelwertes des Mietenspiegels.

Mit dieser Einigung wollen Senat und Volksinitiativen sicherstellen, dass ein Teil des Hamburger Wohnungsbestandes langfristig für Menschen mit niedrigen Einkommen bezahlbar bleibt. Sowohl der Nichtverkauf von städtischem Grund und Boden als auch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum sollen in die Verfassung der Hansestadt aufgenommen werden und damit verpflichtend sein für alle künftigen Regierungen. Die entsprechenden Anträge haben SPD und Grüne am 16.11.2022 in die Hamburgische Bürgerschaft (Landesparlament) eingebracht. Sie wurden an den Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Gelten sollen die neuen Regelungen ab September 2024.

Zeitenwende in der Wohnungsbau- und Bodenpolitik

Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, bezeichnete die Einigung als Zeitenwende in der Wohnungsbau- und Bodenpolitik: „Mit der Kombination von Sozialbindung und Erbpacht garantieren wir über einen Zeitraum von hundert Jahren bezahlbare Mieten.“ Künftig seien Mieterhöhungen nur in Relation zum Verbraucherpreis- und Reallohnindex möglich.

Marc Meyer, Rechtsanwalt des Hamburger Mietervereins „Mieter helfen Mietern“, erklärte: „Die Notwendigkeit, immer wieder geförderte Wohnungen neu zu bauen, entfällt, wenn Wohnungen nicht nach kurzer sozialer Zwischennutzung auf dem freien Markt zu Mondpreisen angeboten werden dürfen.“ Seine Kollegin Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin des Mietervereins, kann sich vorstellen, dass die Ergebnisse von anderen Bundesländern und Gemeinden übernommen werden.

Die Einigung ist der Erfolg zweier Volksinitiativen

Dass der Hamburger Senat in die bundesweit einzigartige Vereinbarung einwilligte, ist neben der Situation auf dem Wohnungsmarkt dem Druck der zwei Volksinitiativen geschuldet. Beide engagieren sich, wie es auf ihrer Website heißt, „gegen die skandalös ansteigenden Mieten“. Allerdings mussten sich die Akteure in zwei Initiativen organisieren, da das Hamburgische Verfassungsgericht die Kopplung mehrerer Anliegen in einer Volksinitiative untersagt hat. Daher gründeten die Hamburger Mietervereine sowie mehrere Mieter- und Stadtteilinitiativen Anfang 2020 unter dem Titel „Keine Profite mit Boden und Miete“ die zusammengehörigen Volksinitiativen „Boden und Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten“ und „Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig“.

Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) lobte gegenüber dem NDR die Einigung mit den Volksinitiativen. Dass städtische Grundstücke im Grundsatz nur noch im Erbbaurecht vergeben statt verkauft werden dürfen, sei „ein ganz wichtiger Beitrag“ zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Hamburg brauche mehr Wohnungsbau. Hierzu reiche die Stadt der Wohnungswirtschaft die Hand. Man werde „weiter kräftig fördern und attraktive Erbbaurechts-Konditionen bieten“.

Scharfe Kritik von Verbänden der Wohnungswirtschaft

Die wohnungswirtschaftlichen Verbände im Hamburger „Bündnis für das Wohnen“ reagierten mit Ablehnung. Gemeinsam erklärten der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der IVD Nord und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen: „Der Kompromiss mit den Volksinitiativen wird nicht dazu führen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Stattdessen gefährdet er den Bau von geförderten und frei finanzierten Wohnungen auf den Grundstücken der Stadt erheblich.

Derzeit, so die Verbände, liefen Förderungen im sozialen Wohnungsbau über 30 Jahre. „Ein Finanzierungsinstitut zu finden, dass den Zeitraum nach diesen 30 Jahren bei geringen Mieteinnahmen finanziert, ist aus heutiger Sicht schwierig bis unmöglich. Da werden sich seriöse Bauherren für solche Konzepte nur schwerlich finden“, lautet die Kritik. Hinzu komme, dass die Kompromissregelung zu einer Ballung geförderter Wohnungen in den jeweiligen Quartieren führe. „Somit besteht die Gefahr, dass sich dort die Fehler der 60er- und 70er-Jahre wiederholen und es zu sozial überforderten Quartieren kommt.“ Nach Einschätzung der Verbände ist der Kompromiss der Stadt Hamburg mit den Volksinitiativen daher eine „dramatische Fehlentscheidung“.

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