Viele Immobilienunternehmen kommen den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes noch nicht nach. Was jetzt zu tun ist und wie die Branche vom Gesetz profitiert. Für IMMOBILIEN AKTUELL hat das Hanna Ritter, Senior Director ESG bei REICON Consulting, analysiert.
Ob Panama Papers, Cum-Ex oder diverse Skandale rund um Facebook – all diese Fälle haben für unzählige Schlagzeilen gesorgt und die Bedeutung von Whistleblowing in das Bewusstsein der Öffentlichkeit geholt. Und sie zeigen, wie entscheidend Hinweisgeber bei der Aufdeckung von Missständen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung sein können. Auch in der Immobilienbranche gewinnt Whistleblowing zunehmend an Bedeutung, wie aus Daten im Rahmen der „Whistleblower Survey 2023“ der Anwaltskanzlei Freshfields hervorgeht. So hatten rund 30 Prozent der befragten deutschen Teilnehmer aus den Bereichen Architektur, Ingenieur- und Bauwesen in den vergangenen drei Jahren mit Whistleblowing-Fällen zu tun. Die Hälfte von ihnen – also 15 Prozent – berichteten, selbst als Hinweisgeber aufgetreten zu sein. Verglichen mit dem Jahr 2020 ist dies ein erheblicher Anstieg. Damals gaben lediglich 15 Prozent der Befragten an, bereits in Whistleblowing involviert gewesen zu sein, wobei keiner selbst als Hinweisgeber fungiert hatte.
Obgleich die Anzahl der Whistleblowing-Fälle in Deutschland auch in anderen Branchen steigt, liegen die Werte im internationalen Vergleich unter dem Durchschnitt. Dies dürfte auch daran liegen, dass das Thema hierzulande traditionell weniger präsent ist. Darüber hinaus bestand lange Zeit kaum rechtliche und strukturelle Unterstützung für Hinweisgeber. Das hat sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geändert. Das Gesetz, das seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist, setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um und schafft einen verbindlichen Rahmen, um Hinweisgeber besser zu schützen und Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Sichere Meldekanäle und Schutz vor Repressalien
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mindestens 50 Mitarbeitenden dazu, interne Meldekanäle einzurichten, über die Hinweise anonym oder vertraulich gemeldet werden können. Wichtig ist außerdem, dass die Unternehmen Meldungen zeitnah prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Missstände zu beheben. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Unternehmen außerdem auf ihrer Webseite umfassend über das Hinweisgebersystem und die Rechte der Whistleblower informieren. Auch der Hinweis auf externe Meldestellen, wie diejenige beim Bundesamt für Justiz, sind verpflichtend.
Ein weiterer zentraler Aspekt des HinSchG ist der Schutz vor Repressalien. So müssen Unternehmen sicherstellen, dass Hinweisgeber keine Nachteile erfahren – sei es durch Kündigungen, Versagung von Beförderungen, Mobbing oder andere Formen der Benachteiligung. Im Falle eines Rechtsstreits greift die sogenannte Beweislastumkehr: Die Unternehmen müssen dann also nachweisen, dass eine Benachteiligung nicht mit der Meldung eines Missstands zusammenhängt.
Mehr Transparenz und Sicherheit für die Branche
Unternehmen, die die Vorgaben des HinSchG nicht umsetzen, riskieren empfindliche Sanktionen. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Nicht zuletzt können erhebliche Reputationsschäden entstehen. Dennoch haben viele Unternehmen – insbesondere auch aus der Immobilienbranche – das Gesetz bislang stark vernachlässigt. Und das, obwohl Teilbereiche der Immobilienwirtschaft besonders anfällig für berufliches Fehlverhalten sind. Im Bausektor beispielsweise kommt es immer wieder zu arbeitsrechtlichen Verstößen wie Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze. Auch Umweltschutzbestimmungen, etwa in Hinblick auf Energieeffizienz, Schadstoffvermeidung oder den Umgang mit Altlasten, werden von einigen Unternehmen missachtet. Und nicht zuletzt sind Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen und Mieterrechte ein Problem, das immer wieder auftritt.
Damit wird klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz bringt nicht nur neue Verpflichtungen für die Immobilienbranche, sondern eröffnet auch Chancen. Denn es schafft die Grundlage, um typische Missstände frühzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen. Unternehmen, die die Anforderungen des Gesetzes aktiv umsetzen, profitieren zudem langfristig: Sie minimieren rechtliche Risiken, erschweren das Verdecken von Fehlverhalten und stärken ihre Reputation.