Das Land Berlin ist – nicht unerwartet – mit der Einführung des Mietendeckels gescheitert: Das Bundesverfassungsgesetz hat die Maßnahme für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Eine gute und richtige Entscheidung, findet Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter der Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG. Warum dennoch keine rechte Freude aufkommen will, erklärt er in seinem Kommentar.
Der Mietendeckel als rasante Steigerung der auf Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse ist wie erwartet nicht nur verfassungswidrig, sondern er ist nachweislich genauso untauglich, um Wohnraum für breite Kreise bezahlbar zu machen. Dazu hätte es nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedurft, Sachverstand anstatt Ideologie hätte gereicht.
Tatsächlich hat der Mietendeckel zu einem deutlichen wohnwirtschaftlichen Investitionsrückgang in Berlin geführt, und zwar sowohl in den Wohnungsneubau, in die Bestandsanierung, als auch am Investmentmarkt. So ging 2020 der Geldumsatz durch Verkäufe von Mehrfamilienhäusern binnen Jahresfrist um rund 20 Prozent zurück.
Mieter und Wohnungssuchende zahlen die Zeche für das Scheitern des Mietendeckels
Dass der Berliner Senat in dieser Frage Schiffbruch erlitten hat, ist das eine. Viel schlimmer ist, dass tausende Mieter hierfür nun die Zeche, nämlich Mietnachforderungen, zahlen müssen. Für viele, die im Vertrauen in die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hierfür keine oder keine ausreichenden Rückstellungen gebildet haben, ist das besonders in der Corona-Krise eine privatwirtschaftliche Katastrophe!
Und für die Wohnungssuchenden hat sich das bezahlbare Mietangebot auch nicht vergrößert – ganz im Gegenteil! Statt endlich einzusehen, dass erschwingliches Wohnen für breite Mieterkreise allein durch nachhaltig konsequente Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Angebotes möglich wird, halten das die Initiatoren des Mietendeckels für den falschen Ansatz.
Tatsächlich bauen weder Mietendeckel, Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und schon gar nicht ständige Grunderwerbsteuererhöhungen – auch hier „glänzte“ Berlin 2007 als “Pionier“ mit der bundesweit ersten Erhöhung – eine einzige neue Wohnung.
Wohnungsknappheit fördert Ungleichbehandlung
Vielmehr hält gerade in wirtschaftlich prosperierenden Wachstumsregionen die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung an und führt zur steigenden Wohnungsnachfrage. Ohne die seit Jahren überfällige markante Erweiterung des dortigen Wohnungsangebotes verschärft sich zwingend die Angebotsknappheit mit der Folge, dass Haushalte mit geringeren oder mittleren Einkommen zunehmend mit Besserverdienenden um die gleiche Wohnung konkurrieren. Dies benachteiligt vor allem breite, finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsschichten!
Schluss mit der populistischen Irreführung von Wählern und Konsumenten! Was stattdessen in den Wachstumsregionen dringendst benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, gezielt wohungsbaubeschleunigendes Planungs- und Baurecht und die Bereitstellung wohnungsbaupreisgerechter Baugrundstücke und Areale seitens der öffentlichen Hand.
Deshalb: Zeitnahe Schließung der Angebotslücke durch gezielten, erschwinglichen Wohnungsbau statt Dirigismus in Form wohnungsbaupolitischer Fehlsteuerungen!
Aufmacherbild: Dr. Wulff Aengevelt mit einem Kommentar zum Scheitern des Mietendeckels. Copyright: (links) Aengevelt; (rechts) St33lv0ll1 auf Pixabay