GEIG in Kraft: Gesetz für mehr Ladesäulen fordert Wohnungswirtschaft

GEIG in Kraft: Gesetz für mehr Ladesäulen fordert Wohnungswirtschaft

GEIG in Kraft: Gesetz für mehr Ladesäulen fordert Wohnungswirtschaft

Am 25.03.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Bei Neubau oder Renovierung von Gebäuden ist künftig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.

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Ladeinfrastruktur-Pflicht ist da

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ist in Kraft. Copyright: Stadtwerke Leipzig
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ist in Kraft. Copyright: Stadtwerke Leipzig

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz: GEIG) ist in Kraft getreten. Es sieht vor, das Angebot an Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im privaten und halb-öffentlichen Bereich massiv zu erhöhen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden zukünftig eine entsprechende Leitungsinfrastruktur bereitstellen.

Wie wirkt sich das Gesetz auf Ihre Immobilie aus?

Ob bestehende Gebäude oder Neubauten – das GEIG gilt für alle angrenzenden PKW-Parkplätze. So sind beispielsweise Eigentümer bestehender Wohngebäude seit 25. März 2021 dazu verpflichtet, ab 10 Stellplätzen diese mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten – wenn größere Renovierungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für Nichtwohngebäude. Hier muss je nach Größe bzw. Anzahl der Parkflächen eine entsprechende E-Infrastruktur eingerichtet werden – hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt. Alle neuen Vorschriften, auch für Neubauten, finden Sie hier.

Immobilien werden durch Lademöglichkeiten attraktiver. Copyright: Stadtwerke Leipzig
Immobilien werden durch Lademöglichkeiten attraktiver. Copyright: Stadtwerke Leipzig

E-Anschluss für Ihre Mieter

Immer mehr Menschen entdecken die Vorteile von E-Mobilität. Mit den Leipziger Stadtwerken haben Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften einen vertrauensvollen Partner vor Ort, um Ihre Immobilien auch für E-Autobesitzer attraktiv zu machen – und vor allem zu halten. „Ein Schwerpunkt liegt klar beim Laden zu Hause", bekräftigt Markus Herold, E-Mob-Experte der Leipziger Stadtwerke. Ein Trend, der sich bereits heute bei den Ladebedürfnissen abzeichnet.

Mit Sicherheit für Sie da

Egal, ob für Neubauten oder für Bestandsgebäude: Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie mit der passenden E-Mobility-Lösung für Ihre Immobilie.

 

Ihr Ansprechpartner: 
Benjamin Engelmann
Telefon: 0341 121-6404
emobility.stadtwerke@L.de