Am 25.03.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Bei Neubau oder Renovierung von Gebäuden ist künftig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.
Ladeinfrastruktur-Pflicht ist da
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz: GEIG) ist in Kraft getreten. Es sieht vor, das Angebot an Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im privaten und halb-öffentlichen Bereich massiv zu erhöhen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden zukünftig eine entsprechende Leitungsinfrastruktur bereitstellen.
Wie wirkt sich das Gesetz auf Ihre Immobilie aus?
Ob bestehende Gebäude oder Neubauten – das GEIG gilt für alle angrenzenden PKW-Parkplätze. So sind beispielsweise Eigentümer bestehender Wohngebäude seit 25. März 2021 dazu verpflichtet, ab 10 Stellplätzen diese mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten – wenn größere Renovierungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für Nichtwohngebäude. Hier muss je nach Größe bzw. Anzahl der Parkflächen eine entsprechende E-Infrastruktur eingerichtet werden – hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt. Alle neuen Vorschriften, auch für Neubauten, finden Sie hier.
E-Anschluss für Ihre Mieter
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Mit Sicherheit für Sie da
Egal, ob für Neubauten oder für Bestandsgebäude: Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie mit der passenden E-Mobility-Lösung für Ihre Immobilie.
Ihr Ansprechpartner:
Benjamin Engelmann
Telefon: 0341 121-6404
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