Einführung der Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig angekündigt

Einführung der Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig angekündigt

Einführung der Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig angekündigt
Für Sachsen kündigt sich die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig an. Copyright: jorono auf Pixabay

Die Mietpreisbremse ist ein Instrument zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten und gilt seit 2015. Vermieter dürfen im Falle einer Neuvermietung ihres Wohnraumes, nur eine Miete fordern / vereinbaren, die höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche das sind, muss von der jeweiligen Landesregierung durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Für die sächsischen Metropolen Leipzig und Dresden kündigt sich diese Maßnahme nun an. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

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Dresden begrüßt Ankündigungen der Staatsregierung

18.06.2021: Die vom Staatsministerium für Regionalentwicklung angekündigte Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden stößt bei der zuständigen Beigeordneten für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen Dr. Kristin Klaudia Kaufmann auf volle Zustimmung: „Ich begrüße die von der Landesregierung angekündigte Verordnung. Damit kommt der Freistaat einer seit mehreren Jahren mehrfach vorgetragenen Forderung der Stadt Dresden nach. Die Mietpreisbremse, die voraussichtlich ab Jahresanfang 2022 gilt, ergänzt die Maßnahmen unseres Dresdner Wohnkonzepts, das darauf ausgerichtet ist, vielfältiges Wohnen bezahlbar für alle zu gestalten“.

Eine Mietpreisbremse verbietet eine Neuvertragsmiete, die mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete des Dresdner Mietspiegels liegt. Dresdner Mieter können die Vergleichsmiete einfach auf einem Portal der Stadt ermitteln. Für den Erstbezug einer neu geschaffenen Wohnung gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Landeshauptstadt Dresden hatte dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung umfangreiches Datenmaterial bereitgestellt, darunter detaillierte Angaben zur Mieten- und Leerstandsentwicklung sowie zur Mietenbelastung der Dresdner. Diese Daten bestätigen die Anspannung des lokalen Wohnungsmarkts und bewogen das Sächsische Kabinett, den Weg zur Mietpreisbremse freizumachen. Hier finden sich weitere Infos zum Dresden Wohnungsmarkt und den städtischen Steuerungsinstrumenten.


H&G kritisiert Mietpreisbremse als Rechtsbruch

17.06.2021: Sachsens Haus & Grund Präsident, René Hobusch, hat die geplante Einführung einer Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden scharf kritisiert: „Das Bundesgesetz erlaubt die Preisbremse nur dann, wenn es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Dieser liegt aber weder in Leipzig noch in Dresden vor.“ Eine Verordnung auf den Weg zu bringen, für die keine Rechtsgrundlage existiere, sei nichts anderes als ein „Rechtsbruch“. Zur gesamten Wortmeldung.


Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden eingeleitet

16.06.2021: Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse eingeleitet. Damit soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass in den Städten Dresden und Leipzig nach landesspezifischen Indikatoren ein angespannter Wohnungsmarkt vorzufinden ist. Dabei wurden Vergleiche von Bevölkerungsentwicklungen, Mieten- und Leerstandentwicklungen sowie die Mietbelastung innerhalb Sachsens herangezogen. Als nächste Schritte erfolgen die Normprüfung und die Anhörung der Ressorts im Mitzeichnungsverfahren. Anschließend soll der Entwurf einer entsprechenden Verordnung durch das Sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben werden. Nach Auswertung der Stellungnahmen und gegebenenfalls Einarbeitung in den Entwurf wird die zweite Kabinettsbefassung erfolgen.

Ziel ist es, das Verfahren bis Ende des Jahres 2021 abzuschließen, sodass die Verordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten könnte. Das Bundesgesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn gilt bis zum Jahr 2025.


VSWG warnt vor Überregulierung: "Sachsen hat keinen angespannten Wohnungsmarkt"

07.06.2021: Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. warnt vor Überregulierung. Mirjam Luserke, Vorstand beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG): „Auch zu uns schwappen Themen wie Mietendeckel und Mietpreisbremse rüber. Aber der sächsische Markt ist komplett anders, ich plädiere für mehr Differenzierung.“ Zum gesamten Artikel.


Sächsische Wohn- und Immobilienvereine laufen gegen Mietpreisbremse Sturm

07.06.2021: Sämtliche Verbände der sächsischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wenden sich einhellig gegen die Bestrebungen der Landesregierung Sachsens zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig. Zum gesamten Artikel.


Leipzig braucht keine Mietpreisbremse

02.11.2020: Ein Statement von Ullrich Müller, Niederlassungsleiter Aengevelt Leipzig, zum Wohnungsmarkt Leipzig. Zum gesamten Artikel.

Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung: Leipziger Bundestagskandidaten auf den Zahn gefühlt: Was planen die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien künftig in den Bereichen Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung? Sechs Leipziger Direktkandidaten legten beim IMMOCOM-Wahlhearing ihre Positionen dar.
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DDR-Hochhaus am Pirnaischen Platz in Dresden wird wiederbelebt: Der Leipziger Großentwickler QUARTERBACK Immobilien AG will an dem städtebaulich markanten Ort für modernes Wohnen auf über 13.000 Quadratmetern sorgen. Auch ein Anbau für gewerbliche Nutzung ist vorgesehen.
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Dresden Lennépark: Über 500 neue Wohnungen in Dresden: Erst vor wenigen Tagen hatte die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe ein 27.066 Quadratmeter großes Grundstück in Dresden erworben. Nun legt ZBI erste Pläne für das Areal vor ...
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