Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel für nichtig. Mögliche Nachzahlungsforderungen gegen Mieter, die durch das Gesetz begünstigt wurden (rund 365.000 Berliner), standen daraufhin drohend im Raum. Gleichsam wurden Forderungen nach Hilfe - etwa in Form von Nothilfefonds - für diese Mieter laut. Der Berliner Senat macht nun Nägel mit Köpfen... übergangsweise...
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit Wirkung zum 15. April 2021 für nichtig erklärt. Für Mieter, die sich nun mit Rückforderungen ihrer Vermieter konfrontiert sehen und diese nicht aus eigener Kraft leisten können, hat der Senat von Berlin die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. Im Rahmen des Leistungsrechts nach SGB II, XII und AsylbLG (beispielsweise Wohngeld, soziale Wohnhilfe, Hartz IV) werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen.
Was benötigen Sie zur Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe?
Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stehen ab sofort die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung. Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.
Für die Gewährung des Zuschusses sollen eingereicht werden:
- Personalausweis/Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate
- gegebenenfalls Schreiben/Forderung des Vermieters
- eidesstattliche Versicherung, dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass der Vermieter keine Bereitschaft erklärt hat, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden und dass eine Übernahme durch Transferleistungen nach SGB II, XII, AsylbLG nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte
Weitere Auskünfte erhalten Betroffene unter mietendeckel@sensw.berlin.de. Die Adresse für die Einreichung der Anträge lautet sicher-wohnen@sensw.berlin.de Parallel ist eine Info-Hotline geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 030-90193 9444 erreichbar. Die Anträge können selbstverständlich auch per Post geschickt werden. Am Eingang der Senatsverwaltung (Fehrbelliner Platz 4) finden Sie einen Hausbriefkasten für den Direkteinwurf aller Unterlagen. Ansonsten postalisch an:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung IV M/Sicher-Wohnen-Hilfe
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Eine Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in ein oder zwei Raten jeweils nach sechs beziehungsweise 12 Monaten. Der Zuschuss für die Mietrückzahlungen kann ab einer ausstehenden Summe von 100 Euro beantragt werden kann.
Niemand soll Angst vor einer Kündigung der Wohnung haben müssen
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Senat hat versprochen, Mieter finanziell zu unterstützen, die Rückzahlungsforderungen aus dem MietenWoG Bln nicht aus eigener Kraft leisten können. Dieses Versprechen haben wir innerhalb weniger Tage mit der Sicher-Wohnen-Hilfe eingelöst. So müssen auch Mieter, die kein Geld zurückgelegt haben, keine Angst vor der Kündigung der Wohnung haben. Ich rufe alle Mieter dringend auf, sich mit ihren Vermietern über die möglichen Nachzahlungsmodalitäten zu verständigen. Kommt es zu keiner Einigung, sind sie von sich aus verpflichtet, mit der nächsten Monatszahlung der Miete den Differenzbetrag auszugleichen.“
Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt zum Beispiel gegenwärtig 12.000 Euro jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen sind somit zum Beispiel Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt. Weitere Einkommensgrenzen für andere Haushaltsgrößen werden auf den genannten Internetseiten dargestellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rät allen Betroffenen darüber hinaus dringend, sich bei einer der kostenlosen bezirklichen Mieterberatungsstellen oder beim Mieterverein beraten zu lassen.
Darlehen muss zurückgezahlt werden
Wichtig: Es handelt sich bei den Leistungen aus der "Sicher-Wohnen-Hilfe" um eine Liquiditätsüberbrückung. Also ein Darlehen, dessen Ziel es ist, Kündigungen abzuwehren. Eine Rückzahlung des Darlehens soll innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in ein oder zwei Raten jeweils nach sechs beziehungsweise zwölf Monaten. Von einer Rückzahlung könne zumindest in besonderen Härtefällen abgesehen werden. Der Fonds soll um die zehn Millionen Euro schwer sein.
Kritik an der Lösung blieb vor allem in den sozialen Medien nicht aus, würden doch allzu offensichtlich die Folgen eines abgeschmetterten Gesetzes auf die Steuerzahler abgeladen werden. Konkreter wurde da Alexander Kraus, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes, bei Hauptstadt.TV: "Dass der Senat das Scheitern des Mietendeckels zu kaschieren versucht, indem das dann einfach aus Steuermitteln bezahlt wird, ...da macht es sich der Senat zu einfach."
Wie Medien berichteten, blieb der große "Run" auf die am 26. April 2021 in einer Pressemitteilung vorgestellte "Sicher-Wohnen-Hilfe" bislang aus. Experten gehen davon aus, dass vielen Mietern die Folgen aus dem Urteil gegen den Mietendeckel gar nicht bewusst seien und sie darum auf Zahlungsaufforderungen des Vermieters warten würden. Spätestens wenn diese kämen, sei mit einem Anstieg der Hilfsanträge zu rechnen. Doch auch ein anderes Instrument könnte Schuld an der geringen Nachfrage sein: Die geltende Mietpreisbremse. Selbige könnte so manchen Nachforderungsanspruch der Vermieter obsolet machen.