In einem Positionspapier appellieren der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. an alle Beteiligten, die Städtebauförderung weiter im Geist der Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu vereinfachen und zu flexibilisieren und sie zu einem Instrument einer gemeinwohlorientierten integrierten Stadtentwicklung weiterzuentwickeln.
Corona-Pandemie, Energiekrise, Klimawandel, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land: Die Herausforderungen der Städte sind enorm und erfordern eine große Kraftanstrengung. Um den Transformationsprozess bewältigen zu können, sind die Kommunen auf eine starke und verlässliche Unterstützung durch die Städtebauförderung von Bund und Ländern angewiesen.
Städtebauförderung ist einerseits wirksam andererseits bürokratisch und umständlich
In der Praxis gibt es allerdings zunehmend Schwierigkeiten: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln steigt, gleichzeitig gibt es immer mehr Ausgabereste – also nicht abgerufene Mittel aus dem Programm. Denn so wirksam die Städtebauförderung vor Ort ist, so bürokratisch und umständlich sind ihre Verfahren.
Komplizierte Vorschriften und unflexible Verfahren, die Bund, Länder und Kommunen vorgeben und von Antragstellern zu erfüllen sind, müssen sich dringend ändern, fordert Monika Fontaine-Kretschmer, Vorstand des Bundesverbands DIE STADTENTWICKLER: „Städtebauförderung muss einfacher und flexibler werden. Das kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen dies als gemeinsame Aufgabe verstehen. Wir müssen die Städtebauförderung als ideales Instrument einer gemeinwohlorientierten integrierten Stadtentwicklung weiterentwickeln und dabei das akute Problem der Ausgabereste lösen.“
Monika Fontaine-Kretschmer weiter: „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Bund und alle Länder sich gemeinsam auf den Weg machen, diese Problematik verbindlich zu lösen. Auch dass nun erstmals eine zweijährige Verwaltungsvereinbarung für 2023/2024 vom Bund vorgelegt wird, freut uns sehr, stellt es doch eine große Erleichterung in der Praxis dar. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen im Fördermittelmanagement haben wir weitere konkrete Vorschläge erarbeitet, wie sich die Ausgabereste abbauen lassen. Dann kommen die Mittel auch schneller in den Kommunen an. Wir als Stadtentwicklungsunternehmen unterstützen alle Beteiligten gerne bei der konkreten Umsetzung, gemeinsam Ausgabenreste zügig abzubauen sowie einen erneuten Anstieg zu vermeiden.“
Aufstockung von 790 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, fordert eine rasche Anpassung des 1971 eingeführten Erfolgsprogramms, damit durch mehr Flexibilität und Vereinfachung auf allen Ebenen die Mittel dort einsetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Aktuell stellt der Bund jährlich 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Davon profitieren deutschlandweit mehr als 2.200 Projekte in rund 2.000 Kommunen. Allerdings reicht das Geld vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht aus. Daher fordern die Verbände bereits seit langem, die Städtebaufördermittel auf jährlich 1,5 Mrd. Euro aufzustocken.
Neben dem Fördermittelbedarf sind in den letzten Jahren auch die Ausgabereste gestiegen – von vier Millionen auf 680 Millionen Euro zwischen 2011 und 2021. Auch wenn die Kommunen das vom Bund bereitgestellte Geld noch nicht abrufen konnten, brauchen sie es dringend, um ihre städtebaulichen Maßnahmen vollständig umsetzen zu können.
Das gemeinsam von GdW und dem Bundesverband DIE STADTENTWICKLER vorgelegte Positionspapier zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Städtebauförderung bietet eine Reihe von Lösungsvorschlägen. Die Vorschläge setzen bei der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern an, richten sich aber auch an die Länder, die für die Ausgestaltung der Förderverfahren verantwortlich sind, und nehmen auch die Kommunen in den Blick, die die Anträge bearbeiten.