Für ein vieldiskutiertes Projekt in Potsdam wurde endlich die Baugenehmigung erteilt: Auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) kann nun das Creative Village realisiert werden.
Ein heiß diskutiertes Projekt in der Landeshauptstadt von Brandenburg ist der Umbau des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) neben dem Hauptbahnhof. Die Bahn hat das 1912 erbaute Werk Ende der 1990er Jahre aufgegeben, seither verfallen die Backsteinhallen auf dem rund 12.800 Quadratmeter großen Gelände. Bereits im November 2020 hatte die Stadtverordnetenversammlung in Potsdam den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Dieser sieht ein Zentrum für die Digitalwirtschaft mit rund 25.000 Quadratmetern Gewerbefläche vor.
Kritik wurde vor allem wegen der Dimensionen des Projektes laut und der Angst vor Verdrängung von Menschen aus dem Umfeld: durch gut verdienende Spezialisten. Der Baustart für das rund 100 Millionen Euro teure Projekt war zuletzt für Mitte 2022 avisiert und konnte nicht gehalten werden. Der Entwurf des renommierten Architekten Jürgen Mayer sieht vor, die alte Halle mit zwei Glasbauten zu rahmen, die bis zu 33 Meter hoch werden sollen. In der Mitte der Neubauten und des denkmalgeschützten Bestandes war ein öffentlicher Platz vorgesehen. Jetzt kommt endlich Bewegung in das Vorhaben.
Potsdamer Reichsbahnausbesserungswerk wird zum Creative Village
Für das geplante „Creative Village / Innovation Lab“ an der Friedrich-Engels-Straße wurde Ende Juli 2023 die Baugenehmigung erteilt und versandt. Neben dem Erhalt, der Sanierung und Erweiterung der denkmalgeschützten RAW-Halle wird der Standort durch zwei Neubauten inklusive Tiefgarage erweitert. Die Landeshauptstadt Potsdam hat seit 2019 im Rahmen eines rund dreijährigen Prozesses den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ erstellt und diesen am 22. Januar 2022 als Satzung beschlossen.
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geben zusammen mit dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Durchführungsvertrag den planungsrechtlichen Rahmen zur Entwicklung des wichtigen Standortes und zur Wiederbelebung der denkmalgeschützten Halle vor. Die Regelungen sehen eine gewerblich-orientierte Nutzung vor, die neben flexiblen Büros, großzügigen Gemeinschaftsflächen und Räumlichkeiten für verwaltungsähnliche Zwecke auch Sport- und Erholungsangebote, Gastronomie, Einzelhandel und Flächen für Kongress- und Veranstaltungszwecke sowie (hoch-)schulische Zwecke beinhaltet.