In wenigen Tagen ist es soweit, dann gilt das neue Baulandmobilisierungsgesetz. An der Novelle der Berliner Bauordnung wird gearbeitet. Der Rechtsanwalt Dr. Mathias Hellriegel empfiehlt, das alte Baurecht durch Vorbaubescheid zu sichern. Viel Zeit bleibt nicht mehr.
Das neue Baulandmobilisierungsgesetz wird voraussichtlich am 1. Juli in Kraft treten. Mit §9 werden sektorale Bebauungspläne eingeführt. Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Mathias Hellriegel erklärt: „Mit Hilfe der sektoralen Bebauungspläne können Kommunen zukünftig auch in sogenannten 34er-Gebieten Sozialwohnungsquoten fordern.“
Geltendes Baurecht durch Vorbescheid sichern
Dieser Forderung stand bislang der § 11 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch entgegen: Wo ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, konnte keine Forderung auf eine Gegenleistung erhoben werden, auch nicht in Form von Sozialwohnungen. „Wer in der Innenstadt baut und sich in die Umgebung einfügt, hat aber nach § 34 BauGB genau einen Anspruch darauf zu bauen. Das Baulandmobilisierungsgesetz mit dem sektoralen Bebauungsplan schafft damit vor allem eins: Arbeit für Rechtsanwälte, aber keine neuen Wohnungen.“
Sobald das Gesetz gilt, können die Kommunen nun sektorale Bebauungspläne aufstellen und bis zur Festsetzung von planungsrechtlichen Sicherungsinstrumenten Gebrauch machen. Dr. Mathias Hellriegel empfiehlt daher Bauherren, das geltende Baurecht noch schnell durch Vorbescheid zu sichern, sofern das in der kurzen Zeit noch möglich ist.
Weitere Drehung der Regulierungsschraube
Auch die geplante 6. Novelle der Berliner Bauordnung lässt eine weitere Drehung der Regulierungsschraube erwarten. Im Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen Landesregierung ist seit 2016 festgehalten, dass die Abstandsflächen von derzeit 0,4 auf 0,5 erhöht werden sollen. Eine solche Vorschrift würde bedeuten, dass die Fläche, die vor den Außenwänden eines Gebäudes von Bebauung freizuhalten sind, von 40 Prozent der Wandhöhe auf 50 Prozent vergrößert werden muss.
Praktisch sieht das so aus: Zwischen zwei gegenüberstehenden Häusern von 20 Metern Höhe müssen nicht mehr 16, sondern 20 Meter Platz frei gehalten werden. Auf einem Grundstück haben damit weniger Objekte Platz als vorher und das, obgleich in Berlin Wohnungen dringen gebraucht werden und der Mangel an Baugrundstücken beklagt wird. „Wie diese Regel das Bauen erleichtern soll, erschließt sich mir nicht. Dessen ungeachtet will R2G die Novelle noch vor der Wahl durch das Abgeordnetenhaus bringen“, sagt Dr. Mathias Hellriegel.
Dr. Mathias Hellriegel: Berlin braucht eine Kultur fürs Bauen
Sein ernüchterndes Fazit lautet: In Berlin bestehe vor allem große Einigkeit darüber, wo nicht gebaut werden soll. Nicht auf dem Tempelhofer Feld, nicht in der Elisabeth-Aue, nicht am Westkreuzpark – hier plant der Bezirk eine Grünfläche – zwischen Lietzensee und Grunewald. Am Pankower Tor wird ein Naturschutzgebiet für Kreuzkröten gefordert. Es soll nicht im Hinterhof gebaut werden und schon gar nicht in die Höhe. „Was wir in Berlin brauchen, ist aber eine Kultur fürs Bauen!“