Im März hat das EU-Parlament strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet. Bis 2033 sollen auch Wohngebäude danach die mittlere Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. René Hobusch, Präsident von Haus & Grund Sachsen, richtete aufgrund dieser Entwicklungen einen Appell an den sächsischen Ministerpräsidenten und rannte damit offensichtlich offene Türen ein...
„Wir haben ausgerechnet, dass Sanierungskosten für das eigene Haus oder die einzelne vermietete Wohnung von bis zu 150.000 Euro anfallen werden. Insbesondere für den ländlichen Raum in Sachsen bedeutet dies eine untragbare Belastung. Überalterung und fehlende Liquidität werden zu einer Verstärkung der Abwanderung in die großen Städte und einer Zunahme des Drucks auf die Wohnungsmärkte dort führen. Zugleich wird der ländliche Raum kollabieren“, so der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch.
Bundesbauministerin Klara Geywitz gegen Sanierungspflicht
Dass in der Zwischenzeit Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärt, dass sie die EU-Pläne ablehnt, begrüßt der sächsische Verbandschef. „Wir müssen gemeinsam verhindern, dass zum einen die Mieten durch den Sanierungszwang ins Unermessliche steigen und zum anderen die Altersvorsorge von privaten Eigentümern vernichtet wird“.
Vor dem Treffen der ostdeutschen Ministerpräsidenten am Freitag, den 31. März, hat der Präsident daher Michael Kretschmer um Unterstützung für den Kurs der Bundesbauministerin gebeten: „Ich gehe davon aus, dass auch unter den ostdeutschen Regierungschefs der Sanierungszwang heiß diskutiert wird. Über eine klare Haltung des sächsischen Ministerpräsidenten und eine Unterstützung der Position der Bundesbauministerin würde ich mich daher sehr freuen“, erklärte René Hobusch.
Ostdeutsche Länderchefs lehnen bei Sonderkonferenz Sanierungszwang ab
Bei den Themen Heizungsumbau und der Gebäudesanierung warben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder bei ihrer Sonderkonferenz am 31. März 2023 in Berlin für Anreize und soziale Ausgewogenheit statt Klimaschutz per Zwang und Verordnung. Vor diesem Hintergrund lehnen sie die jüngsten Beschlüsse des EU- Parlaments zum Sanierungsgebot im Gebäudebestand ab.
Der Beschluss der Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten Ost zum Thema Klimasanierung im Einzelnen
Zum Erreichen der notwendigen Klimaschutzziele in Deutschland und einer Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen müssen alle Sektoren beitragen. Das gilt für die Wirtschaft, den Verkehr und auch das Wohnungswesen. Entsprechende Maßnahmen müssen dabei, um wirksam werden zu können, zielgenau, kurzfristig umsetzbar und sozial ausgewogen ausgestaltet sein.
Vor diesem Hintergrund lehnen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder die jüngsten Beschlüsse des Europäischen Parlaments zum Sanierungsgebot im Gebäudebestand ab.
Ein wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagener Sanierungszwang (Klasse E bis 2030 und Klasse D bis 2033) würde viele Hauseigentümer in Ostdeutschland aufgrund geringerer Einkommen und Vermögen und einem zugleich vergleichsweise hohen Bestand an Gebäuden mit energetischem Sanierungsbedarf besonders hart treffen.
Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen deshalb, dass die Beschlüsse der Koalition auf Bundesebene keinen Zwang zur Umrüstung oder zum Austausch bestehender Öl- und Gasheizungen vorsehen. Zugleich sehen sie mit Sorge, dass ab 1. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, die mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden, was das faktische Aus für klassische Öl- und Gasheizungen bedeutet. Gerade in den ostdeutschen Ländern, wo besonders viele Heizungen aus den 90er Jahren zeitnah ausgetauscht werden und die Häuser für die Nutzung von Wärmepumpenheizungen umgebaut werden müssen, verfügen die Bürgerinnen und Bürger trotz Förderung nicht über die dafür notwendigen Mittel.
Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder bitten die Bundesregierung, im weiteren Verfahren die politischen Vorgaben weiter auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen, die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte und die Instrumente für die finanzielle Unterstützung rasch zu konkretisieren und dabei verstärkt auf Anreizsysteme zu setzen. Notwendige Veränderungen im Interesse des Klimaschutzes lassen sich nur gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern umsetzen, wenn diese nicht überfordert werden.