In Sachsen wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum, sogenannten Sozialwohnungen, künftig mit deutlich höheren Zuschüssen unterstützt. Dazu hat das Kabinett am 17. Januar 2023 die Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum beschlossen.
„Die extremen Bau- und Kreditpreissteigerungen behindern den Bau von Sozialwohnungen zunehmend. Darum haben wir heute die Höhe der maximalen Förderung um 26 Prozent angehoben. Dies entspricht den aktuellen Baupreissteigerungen“, erklärt Staatsminister Thomas Schmidt. „Der höhere Zuschuss soll Investoren Anreize geben, auch in Zukunft unser Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, um einkommensschwachen Haushalten Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten anbieten zu können“, so der Minister weiter.
Höhere Zuschüsse für Sozialwohnungen: Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum wird angepasst
Über die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum unterstützt der Freistaat den Neubau oder die Sanierung von Wohnraum zur Vermietung an einkommensschwache Haushalte. So konnten seit 2017 in den Städten Dresden und Leipzig 2.593 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert werden. Diese Sozialwohnungen wurden beziehungsweise werden nach und nach bezugsfertig.
Mit der beschlossenen Änderung der Förderrichtlinie reagiert der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird:
- der Fördersatz von bislang 35 auf 40 Prozent angehoben.
- der maximale Zuschuss je Quadratmeter von 3,80 auf 4,80 Euro pro Quadratmeter erhöht.
Das heißt, die Zuwendung beträgt künftig in der Regel 40 Prozent, maximal 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat. Um diesen Betrag verringert sich dann die Miete für die Sozialwohnung gemessen an der durchschnittlichen Miete vergleichbarer Wohnungen auf dem freien Markt.
Impulse zur Beruhigung der angespannten Wohnungsmärkte Leipzig und Dresden
Die Änderung der Förderrichtlinie tritt voraussichtlich Mitte Februar 2023 in Kraft, am Tag nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt. Die nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum neu geschaffenen oder modernisierten Mietwohnungen sind belegungsgebunden. Das heißt, sie dürfen nur an Haushalte mit geringen Einkommen vermietet werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.
„Für die soziale Wohnraumförderung nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum sind nach dem aktuellen Haushalt in diesem und im kommenden Jahr Bewilligungen von mehr als 170 Millionen Euro möglich“, erläutert Staatsminister Thomas Schmidt. „Damit kann der Freistaat weitere wichtige Impulse zur Beruhigung der angespannten Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig geben.“