Leipzig möchte bis 2038 die Wärmewende vollbracht haben und auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt sein. Wichtige Grundlage hierfür ist ein kommunaler Wärmeplan, der bis Ende 2023 stehen soll. Das neue Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt) macht diesen Wärmeplan nur noch notwendiger. Ein einordnender Kommentar zur Lage von Ullrich Müller, Niederlassungsleiter Aengevelt Leipzig.
„Das neue Heizungsgesetz wird Eigentümer von Wohngebäuden erst dann verpflichten, ihre Heizungsanlagen mit einem größeren Anteil erneuerbarer Energien zu betreiben, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Damit sollen die Kommunen spezifizieren, wie sie ihre Fernwärmenetze ausbauen, wo sie Stromleitungen verstärken, um Wärmepumpen zu versorgen, und wann sie ihre Gasnetze mit „grünen“ Gasen wie Biogas oder aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff anreichern.
Wärmeplanung ist Grundlage für Umsetzung des Heizungsgesetzes
Die Kommunen sollen verpflichtet werden, diese Wärmeplanung bis 2028 abzuschließen. Leipzig hat damit bereits begonnen, dem Stadtrat soll schon bis Ende 2023 ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Er wird die Investition mehrerer Milliarden Euro in den Ausbau des Fernwärmenetzes und des Stromnetzes beinhalten, was dazu führen wird, dass „die halbe Stadt aufgegraben wird“, wie es Frank Viereckl als Sprecher der Leipziger Gruppe formulierte. Auch soll die Fernwärmeerzeugung, die zurzeit noch auf Braunkohle- und Erdgasverbrennung beruht, Zug um Zug auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Der kommunale Wärmeplan soll Immobilienbesitzern die Optionen zeigen, die ihnen bei einer Erneuerung ihrer Heizungsanlagen zur Verfügung stehen, das heißt, ob sie eine Wärmepumpe einbauen müssen, ob sie sich an das Fernwärmenetz anschließen können oder ob sie weiterhin eine Gasheizung mit wachsendem Anteil „grüner“ Gase betreiben können. Mit ihrem ambitionierten Ziel der Vorlage eines beschlussfähigen Wärmeplans bis Ende 2023 übernimmt die Stadt Leipzig einmal mehr eine Vorreiterrolle. Man darf gespannt sein!“