Wohnraumförderung: Sachsen plant Ausgaben von über 135 Millionen Euro

Wohnraumförderung: Sachsen plant Ausgaben von über 135 Millionen Euro

Wohnraumförderung: Sachsen plant Ausgaben von über 135 Millionen Euro
Auch Haushalte mit geringem Einkommensollen in Sachsen weiterhin bezahlbaren Wohnraum finden. Quelle: Wikimediaimages auf Pixabay.

Der Freistaat erhält auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung vom Bund für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Der Großteil der für die Wohnraumförderung eingeplanten Mittel stammt jedoch vom Land selbst.

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Der Freistaat Sachsen erhält auch in diesem Jahr vom Bund knapp 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Wie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung mitteilte, hat das Dresdner Kabinett am 2. Februar 2021 der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt. Neben den Mitteln des Bundes werde das Land in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 70 Millionen Euro aus Landesmitteln in die Wohnraumförderung investieren.

Haushalte mit geringem Einkommen im Fokus

Mit den Finanzhilfen des Bundes, die für Sozialwohnungen eingesetzt werden, sollen auch Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum in den dynamisch wachsenden Städten Dresden und Leipzig finden. Der Bund stellt den Ländern dazu wie im Vorjahr auch 2021 insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Der Anteil der einzelnen Länder richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, also nach dem Steueraufkommen und nach der Bevölkerungszahl.

Nach eigenen Angaben hat Sachsen in den Jahren 2017 bis 2020 in Leipzig und Dresden jährlich 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund 1.000 Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt.

Millionensummen für den Neubau

 „Zukünftig sollen jährlich rund 74 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen. In den Städten Dresden und Leipzig vor allem für den Neubau von Wohnungen“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.  „Ganz neu sollen aber auch außerhalb der Großstädte Wohnungssanierungen gefördert werden, die auch danach für Menschen mit Wohnberechtigungsschein bezahlbar sein sollen.“ Die neue Förderrichtlinie dafür werde dem Kabinett in den nächsten Wochen vorgelegt. Zudem werde derzeit die Wohneigentumsförderung neu aufgestellt.

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